Steuerzahler soll für muslimischen Friedhof in Wuppertal zur Kasse gebeten werden

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Steuerzahler soll für muslimischen Friedhof in Wuppertal zur Kasse gebeten werden
Datum: 15.01.2019 - 11:00 Uhr

In Deutschland gibt es sogar für die Beisetzung der Toten etliche Vorschriften, Gesetze und Verordnungen. So gibt es bei der Beisetzung zu Land nur die Möglichkeit, den Verstorbenen in einem Sarg zu bestatten oder ihn zuvor zu verbrennen und die Asche in einer Urne beizusetzen. Auch die »Laufzeit« einer Grabstätte ist grundsätzlich auf 30 Jahre limitiert. Doch genau diese Vorschriften entsprechen nicht den muslimischen Riten hinsichtlich ihrer Verstorbenen. Weil man in dem Deutschland der Gegenwart nahezu alles tut, um dem Islam Tür und Tor zu öffnen, werden daher auch in Wuppertal die ganzen geltenden REchte einfach einmal ignoriert und außer Kraft gesetzt.

Muslime sollen auf dem zukünftigen muslimischen Friedhof in einfaches Leinentuch gewickelt bestattet werden dürfen. Grundsätzliche Bedenken hinsichtlich einer Verseuchung des Grundwassers durch Leichengift, wie sie bisher vorherrschten, gelten für muslimische Leichname offensichtlich nicht. Auch für das Waschhaus, verstorbene Muslime müssen einer bestimmten rituellen Waschung unterzogen werden, wurden sämtliche Abwasservorschriften außer Kraft gesetzt.

Die Krönung aber ist, dass dem muslimischen Friedhofträgerverein das Geld für seine hochtrabenden Pläne fehlt. Spenden aus dem Kreis der Muslime in Wuppertal flossen nicht; sie tröpfelten nicht einmal. Jetzt soll der Steuerzahler geschröpft werden, damit der muslimische Friedhof errichtet werden kann. Berichte darüber findet man in den Medien hierzulande kaum bis gar nicht. Dazu ist es erforderlich, über die Landesgrenzen zu schauen: der Wochenblick in Österreich nahm sich dieser Geschichte an.

Sven von Storch

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