Stephan Harbath soll neuer Vizepräsident beim Bundesverfassungsgericht werden

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Stephan Harbath soll neuer Vizepräsident beim Bundesverfassungsgericht werden
Datum: 12.11.2018 - 10:43 Uhr

Ferdinand Kirchof kann als Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichtes endlich abgelöst werden. Bereits im Juni hatte Kirchof die maximale Altersgrenze von 68 Jahren erreicht. Doch aufgrund der politischen Unfähigkeit und Untätigkeit bei den Altparteien konnte man sich bisher auf keinen Nachfolger einigen. Nun haben sich die Fraktionsspitzen der Blockparteien, mit Ausnahme der Postkommunisten, auf einen Nachfolger einigen können. Der neue Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichtes soll Stephan Harbath (CDU) heißen. Der 46-Jährige ist Unionsfraktionsvize und liegt politisch voll auf einer Linie mit Merkel.

Dies scheint auch so ziemlich das einzige berücksichtigte Qualifikationsmerkmal bei der Einigung auf Harbath gewesen zu sein. Weder poltisch noch als Jurist hat sich Harbath bisher nachdrücklich in Erinnerung gebracht; sieht man einmal davon ab, dass seine Kanzlei von der Volkswagen AG in dem Abgasskandal mit der Wahrung ihrer Interessen beauftragt wurde. Ansonsten gilt Harbath eher als Mann der leisen Worte. Selbst die Grünen konnten sich nun offensichtlich mit Harbath anfreunden, obwohl sie ihm im Rahmen des VW-Abgasskandals noch massiv Befangenheit vorgeworfen hatten. Harbath scheint ihnen um Längen formbarer als Günter Krings (CDU), der ebenfalls als Nachfolger von Kirchof vorgesehen war.

Harbath wird aller Voraussicht nach dann auch 2020 Nachfolger des derzeit amtierenden Gerichtspräsidenten Andreas Voßkuhle. Dann wird ein absolut linientreuer Politiker das fünftwichtigste Amt in diesem Land repräsentieren. Inwieweit dann die Gewähr gegeben ist, dass das Bundesverfassungsgericht seine Rolle als unabhängiges Verfassungsorgan ausfüllen kann, wird wohl noch zu einigen Diskussionen führen.

Sven von Storch

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