Steht Bürgerdiskriminierung im Einklang mit dem Grundgesetz_
Steht Bürgerdiskriminierung im Einklang mit dem Grundgesetz_
Datum: 30.06.2023 - 11:56 Uhr
Die Thüringer Landespolitik ist schon etwas besonders und steht nicht unbedingt immer im Einklang mit demokratischen Spielregeln. Da mischt sich bei der Wahl des Ministerpräsidenten des LANDES schon mal die Chefin der BUNDES-Regierung während ihres Besuches in einem fernen Land ein und fordert ultimativ, dass die Wahl rückgängig gemacht werden muss – weil der von ihr auserkorene Wunschkandidat nicht gewählt wurde. Gut, Merkels Probleme mit demokratischen Grundwerten sind spätestens seit September 2015 bekannt, als sie in Manier eines Alleinherrschers zahlreiche in Deutschland geltende Gesetze und international verbindlich geschlossene Abkommen kurzerhand eliminierte.
Doch auch aktuell zeigt sich, dass einige Politdarsteller in Thüringen auf Kriegsfuß mit den demokratischen Spielregeln stehen. Paradebeispiel dieses extremen Demokratiedefizits ist der Chef des Verfassungsschutzes in Thüringen namens Stephan Kramer von der SPD. Dieser Herr, der ein Studium der Rechtswissenschaften in vier Versuchen an drei verschiedenen Universitäten nicht abschloss (oder nicht abschließen konnte), und gleich in drei verschiedenen Parteien (erst CDU, dann FDP und jetzt SPD) sich politisch versuchte, hetzt aktuell mit abscheulichen Worten, die eins-zu-eins aus dem Nazi-Vokabular entnommen sind, gegen einen Teil der Bevölkerung.
Kramer sagte wörtlich: »Wir sind bei 20 Prozent braunem Bodensatz in der Bundesrepublik.«
Einmal abgesehen davon, dass alleine die Verwendung des Begriffs »Bodensatz« für einen Teil der Bevölkerung durch und durch menschenverachtend ist, sollte jemand, der sich angeblich für den Schutz und der Wahrung der Demokratie in diesem Land einsetzt, sich bei derlei Äußerungen massiv zurückhalten. Oder seit wann steht Bürgerdiskriminierung im Einklang mit dem Grundgesetz?
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