Staatsschutz ermittelt gegen ZDF-Blödler Böhmermann

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Staatsschutz ermittelt gegen ZDF-Blödler Böhmermann
Datum: 13.09.2023 - 11:11 Uhr

Jan Böhmermann gehört zu der Vielzahl von »Journalisten«, die sich auf Kosten der zur Zwangsabgabe für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk genötigten Menschen in diesem Land ein schönes Leben machen. Linientreu biedert er sich in unschöner Regelmäßigkeit bei den Regierenden an, kriecht ihnen bis zum Anschlag in einen bestimmten Körperteil und lässt sich dafür aushalten. Über seine Vielzahl an Geschmacklosigkeiten könnten Bücher geschrieben werden, aber darum geht es in diesem speziellen Fall nicht. Denn dieses Mal hat es den Anschein, als habe sich Böhmermann deutlich zu weit aus dem Fenster gelehnt und Strafbestimmungen in nicht unerheblichen Umfang verletzt.

Konkret geht es um den Sendeinhalt seiner Sendung vom vergangenen Freitag. Böhmermann habe dabei vertrauliche Informationen verwendet, die, so der aktuelle Stand der Ermittlungsbehörden, unter Vorspielung falscher Tatsachen erlangt habe. Das ist ein Straftatbestand gemäß § 263 StGB (Betrug) und wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.

Im Detail wird Böhmermann vorgeworfen, er habe Ende Juni einen Mitarbeiter unter falscher Berufsbezeichnung in eine ausschließlich Ärzten, Psychotherapeuten und Psychologen vorbehaltene Online-Weiterbildung eingeschleust. Dieser hatte sich im Rahmen seiner Teilnahme zudem per elektronischer Unterschrift zur Verschwiegenheit über die Seminarinhalte verpflichtet. Genau diese vertraulichen Informationen aber verwendete der aus Bremen stammende Studienabbrecher, um sie in seiner Sendung zu verwenden.

Die Veranstalterin des Seminars, die international renommierte Psychotherapeutin Michaela Huber, hat sowohl gegen Böhmermann wie auch gegen seinen eingeschleusten Mitarbeiter Strafanzeige erstellt. Der Staatsschutz ermittelt.

Sven von Storch

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