Sonderrechtsregime der Corona-Verordnungen im Konflikt mit der Verfassung
Sonderrechtsregime der Corona-Verordnungen im Konflikt mit der Verfassung
Datum: 16.10.2020 - 10:12 Uhr
Merkel, die Ministerpräsidenten der Länder und sogar einige Landkreise sowie Kommunen verhängen im Alleingang immer schärfere freiheitsbeschränkende Maßnahmen mit dem angeblichen Ziel, die Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen. Das geht vielen Verfassungsrechtlern deutlich zu weit. Der Chef des Mainzer Verfassungsgerichtshofs Lars Brocker mahnt die Regierung an, dass nun zwingend der Bundestag einzuschalten sei. Die Corona-Auflagen müssen dringend auf solide gesetzliche Füße gestellt werden, sagt Brocker. »Seit Monaten formulieren Verwaltungsgerichte bundesweit in ihren Beschlüssen Bedenken gegenüber dem bislang weitgehend exekutiven Regelungsregime der Corona-Verordnungen«, sagt der oberste Richter des Landes Rheinland-Pfalz. »Diese deutlichen Warnhinweise werden noch nicht hinreichend wahrgenommen.«
Rechtlich gesehen könnten aktuell Verwaltungsgerichte einzelne Vorschriften in den Corona-Rechtsverordnungen »von einem Tag auf den anderen kassieren.« Diese Verordnungen verstoßen gegen den Parlamentsvorbehalt und somit gegen die Verfassung, so Brocker. Und wörtlich: »Das vom parlamentarischen Gesetzgeber abgekoppelte Sonderrechtsregime von Corona-Verordnungen gerät zunehmend in Konflikt mit den rechtsstaatlichen Vorgaben der Verfassung.« Dabei geht es nicht einmal um die Tragweite der Maßnahmen und ob sie per se zu weitgehend wären, »sondern weil weiterhin allein die Exekutive handelt.«
Doch die Corona-Krise sei weder allein »die Stunde der Exekutive noch der sie kontrollierenden Judikative: Alle drei Staatsgewalten müssen ihren Beitrag leisten und deshalb dringend als zentrales Staatsorgan auch der Deutsche Bundestag«, so Brucker weiter. Auch die Landesparlamente könnten nicht im Alleingang diese verfassungsrechtliche Lücke schließen, der Deutsche Bundestag sollte unbedingt gesetzgeberisch tätig werden und so die Verordnungen zur Bekämpfung der Pandemie verfassungsrechtlich abzichern, fordert Brocker. »Dies ist aus grundrechtlicher Sicht gerade jetzt angesichts bevorstehender Verschärfungen von Schutzmaßnahmen dringend geboten.«
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