Soll AKK Kanzlerin durch die kalte Küche werden_
Soll AKK Kanzlerin durch die kalte Küche werden_
Datum: 18.07.2019 - 09:15 Uhr
Die Ernennung Annegret Kramp-Karrenbauers (AKK) zur Bundesverteidigungsministerin sorgt auch heute noch für bundesweites Kopfschütteln. Ihre fehlende Qualifikation und ihre ebenso fehlenden Kenntnisse der Materie an sich werden selbst in den Mainstreammedien thematisiert. All zu groß ist das Verständnis für diese Entscheidung nicht. Bei einem Blick hinter die Kulissen aber öffnet sich eine ganz neue Sichtweise und eine ganz neue Motivationslage.
Die Diskussionen um Merkels Gesundheitszustand mehren sich täglich. Ihre Zitteranfälle sind in der Zwischenzeit weltweit zum Thema geworden. Sollte ein Bundeskanzler von seinem Amt zurücktreten, zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen, kann der Bundespräsident gemäß Art. 69 Abs. 3 GG einen sogenannten geschäftsführenden Bundeskanzler ernennen (nachzulesen hier). Dieser bleibt im Amt, bis nach einer Neuwahl ein neuer Kanzler gewählt wurde. Für diese Aufgabe kommen neben dem Kanzler an sich die bisherigen Bundesminister infrage. AKK könnte so, ohne dass sie vom Volk in das Bundesparlament gewählt wurde, auf diesem Weg Regierungschefin, auch wenn vorerst nur a tempore, werden.
Berücksichtigt man allerdings die Zeit, die es dauerte, bis nach der letzten Bundestagswahl die neue Regierung sich zusammen gerauft hatte, ist eine solche Geschäftsführung durchaus auf längere Sicht ausgelegt. Ein Rücktritt Merkels aus gesundheitlichen Gründen wäre bei den immer wieder auch öffentlich zu erkennenden Zitterattacken keine wirklich große Überraschung. Eine Nachfolgerin (AKK) wird ernannt, Neuwahlen (bei denen die Altparteien haushoch verlieren würden) werden umgangen.
Theoretisch ist ein solches Szenario möglich.
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