Selbstzensur der Medien in der SED-Diktatur

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Selbstzensur der Medien in der SED-Diktatur
Datum: 06.12.2016 - 11:17 Uhr

Die Urverfassung der DDR aus dem Jahr 1949 garantierte die Pressefreiheit in Art. 9 II: »Eine Pressezensur findet nicht statt.« In späteren Jahren wurde diese Verfassung zwei Mal grundlegend modifiziert, die Pressefreiheit jedoch war bis zum Ende des Unrechtsstaats fester Bestandteil und in Art 27 festgelegt.

Auch die Bundesrepublik Deutschland hat die Pressefreiheit in ihrem Grundgesetz verankert. Im Art. 5 Abs. I, Satz 2 und 3 heißt es: »Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.«

So weit zur Theorie in beiden Fällen. Denn wie auch dereinst im SED-Regime klafft auch gegenwärtig in der Bundesrepublik eine große Lücke zwischen dieser Theorie und der Praxis. Sowohl damals wie auch heute müssen sich die Staatsorgane nicht sonderlich anstrengen, um die Verbreitung unliebsamer oder kritischer Meldungen zu unterbinden.

In dem Bericht bei »Spiegel Online« heißt es: »Alle DDR-Medienschaffenden haben ein ausgeprägtes Gefühl dafür entwickelt, welche Äußerungen Anstoß erregen könnten.« Hatten sich Autor, Herausgeber oder Redakteur in ihrer Wortwahl oder Meinung zu weit herausgewagt, so wurde durch ein vielschichtiges System schnell verdeutlicht, wer das Sagen hatte.

Als sich der SED-Staat seinem Ende näherte, kam man seitens der damals führende Politkaste zu der späten Erkenntnis, dass das wirkliche Leben ganz das Gegenteil von dem sei, »was in den Massenmedien dargestellt wird«.

Der als Retrospektive gedachte Beitrag stellt eine Beschreibung des aktuellen Geschehens und Verhaltens der Entscheidungsträger bei zahlreichen deutschen »Qualitätsmedien« dar. Auch heute wird überwiegend regierungsfreundlich berichtet, dem politischen Mainstream wird gefolgt und Kritik bestenfalls hinter vorgehaltener Hand leise geäußert. Zu groß ist die Angst vor den drohenden Repressalien.

Sven von Storch

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