Schweizer Badehaus verbietet Einwanderern den Zutritt
Schweizer Badehaus verbietet Einwanderern den Zutritt
Datum: 07.07.2025 - 09:25 Uhr
Die Gemeinde Porrentruy im Kanton Jura hat beschlossen, allen Personen, die weder Schweizer Staatsbürger noch einen festen Wohnsitz in der Schweiz haben, den Zutritt zum städtischen Freibad zu verbieten. Das bis Ende August geltende Verbot richtet sich vor allem gegen arabische Gäste aus Frankreich. Hintergrund sind mehrere Vorfälle mit »französischen« Badegästen, die sich laut Gemeinde unangemessen verhalten haben.
Behörden zufolge haben Besucher Frauen sexuell belästigt, mit Gewalt gedroht, sich unhöflich verhalten und gegen die Regeln verstoßen – unter anderem indem sie in Markenunterwäsche statt Badebekleidung badeten. Auslösender Vorfall war ein Angriff auf einen Sicherheitsbeamten im Bad.
Um Zutritt zu erhalten, muss man nun nachweisen, dass man Schweizer Staatsbürger ist oder eine Aufenthalts- oder Arbeitsbewilligung in der Schweiz besitzt. Das ist nicht ganz einfach zu bekommen. »Wer zahlt, muss auch von den kommunalen Dienstleistungen profitieren – und das sind die Einwohner des Juras. Die Menschen müssen sich im Schwimmbad sicher fühlen können«, sagte Gemeindepräsident Philippe Eggertswyler gegenüber SRF. Er lehnt die Maßnahme als diskriminierend oder als Ausdruck von Rassismus ab.
Die Gemeinde betont, das Ziel sei es, die Sicherheit zu gewährleisten und ein friedliches Zusammenleben zwischen den ethnischen Gruppen zu gewährleisten. Ähnliche Probleme wurden auch aus Freibädern in der Region Basel gemeldet, wo Sicherheitspersonal und manchmal sogar Polizisten für die Ordnung sorgen müssen. Es besteht Unsicherheit darüber, ob das Verbot mit der Schweizer Verfassung vereinbar ist. Die Staatsangehörigkeit ist jedoch im Strafrecht gegen Rassismus keine geschützte Kategorie.
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