Schwedens Parlament stimmt Abschiebung krimineller Ausländer zu
Schwedens Parlament stimmt Abschiebung krimineller Ausländer zu
Datum: 15.06.2022 - 08:54 Uhr
Der Reichstag, das schweidsche Parlament, hat gestern für den Vorschlag der Regierung für strengere Regeln für die Abschiebung wegen Straftaten gestimmt. Das bedeutet, dass mehr kriminelle Einwanderer zur Abschiebung verurteilt werden und auch entsprechend konsequent abgeschoben werden. Mit diesem Vorschlag verbunden sind eine Reihe von Regeln, die die Lücken in der bisherigen Gesetzgebung schließen.
Unter anderem wird eine Abschiebung künftig auch bei wesentlich geringeren Straftaten als bisher möglich sein. An die Etablierung des Ausländers in der schwedischen Gesellschaft müssen laut der neuen Regeln höhere Anforderungen gestellt werden. Das Erfordernis besonderer Abschiebungsgründe für sich schon länger im Land aufhaltende Ausländers wird gestrichen, das Verbot der Abschiebung einer Person, die als Jugendlicher nach Schweden gekommen ist wird aufgehoben und durch qualifizierte Abschiebungsanforderungen ersetzt.
Etwaige Unpässlichkeiten, die der Ausländer durch die Ausweisung ereleiden könnte, darf das Gericht bei der Strafzumessung und der Wahl der Sanktion nicht mehr berücksichtigen. Die Rückreiseverbote (Wiedereinreise nach Schweden) werden länger und beginnen erst am Tag der Abreise zu laufen und nicht wie bisher mit dem Tag des Gerichtsurteils. Die Regierung schlägt außerdem vor, einem Ausländer, der eine Straftat begangen hat, mehr Möglichkeiten einzuräumen, die Aufenthaltserlaubnis zu verweigern. Die neuen Regeln treten am 1. August 2022 in Kraft.
Der Reichstag richtete auch Anträge an die Regierung: unter anderem, dass Rückfälle bei sogenannten Mehrfach- oder Intensivtätern leichter zur Abschiebung führen sollen. Die Regierung wird aufgefordert, bei nicht dauernden Vollzugshindernissen Hemmungsvorschläge zu löschen, damit eine Ausweisung vollstreckt werden kann, sobald kein Hindernis mehr besteht. Der Reichstag will, dass bei denjenigen, die wegen Verbrechen gegen ein Familienmitglied abgeschoben wurden, das Recht auf Familienzusammenführung mit noch in Schweden lebenden Angehörigen ersatzloss gestrichen wird.
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