Schule führt Kennzeichnung für coronafreie Schüler ein

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Schule führt Kennzeichnung für coronafreie Schüler ein
Datum: 25.05.2020 - 09:20 Uhr

Das Recht auf Bildung ist ein Grundrecht. Es ist nicht nur im Grundgesetz durch diverse Artikel verankert sondern auch in zahlreichen international verbindlich geschlossenen Abkommen. Vor allem der Gleichheitsgrundsatz ist hier ein elementarer Bestandteil dieses Rechtes. Das Recht auf Bildung gilt für alle gleichermaßen ohne Diskriminierung hinsichtlich der Rasse, der Hautfarbe, des Geschlechts, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen oder sozialen Herkunft, des Vermögens, der Geburt oder des sonstigen Status.

Einen solchen »sonstigen Status« hat jetzt die Schulleitung des Gymnasium Carolinum in Neustrelitz (Mecklenburg-Vorpommern) eingeführt. Anders als im Film »Die Welle«, in dem sich die Gruppenzugehörigkeit durch weiße Oberbekleidung definierte, unterteilt die Schulleitung die Schüler jetzt in die Kategorien mit dem grünen Punkt oder ohne. Den grünen Punkt erhalten die Schüler, die sich zwei Mal in der Woche »freiwillig« auf das Corona-Virus testen lassen und negative Ergebnisse erhalten. Sie profitieren von Boni, unter anderem dürfen sie sich frei auf dem gesamten Schulgelände bewegen oder eine sogenannte Fast lane nutzen, um von einem Klassenraum zum nächsten zu gelangen.

Schüler, die sich diesem Test nicht unterwerfen wollen, erhalten keinen grünen Punkt und werden eindeutig benachteiligt. Manche Bereiche des Schulgeländes sind ihnen nicht zugänglich (»Punktlose haben keinen Zutritt«), auch erfahren sie durch die fehlende Kennzeichnung negative Auswirkungen. Psychologen waren bereits vor derlei Aktionen: die Unterteilung der Schüler in zwei Gruppen sei »ein Spiel mit dem Feuer«.

Sven von Storch

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