Schüler verweigert von Schule angordneten Moscheebesuch - Eltern werden von Amtsgreicht verurteilt
Schüler verweigert von Schule angordneten Moscheebesuch - Eltern werden von Amtsgreicht verurteilt
Datum: 06.07.2018 - 10:03 Uhr
Im Rahmen des Geografie(!)-Unterrichts besuchte eine Schulklasse des Rendsburgers Gymnasiums 2016 die örtliche Moschee. Ein Schüler verweigerte die Teilnahme an diesem Besuch, seine Eltern standen ihm bei und stärkten ihm den Rücken. Er werde seinen Sohn nicht einer religiösen Beeinflussung durch einen Moscheebesuch aussetzen, argumentierte der Vater. Daraufhin wurden die Eltern zur Zahlung einer Geldbuße von je 150 Euro verurteilt, legten jedoch Rechtsmittel gegen diese Entscheidung ein. Es kam zu einer Gerichtsverhandlung, die aktuell vor dem Amtgericht Meldorf stattgefunden hat und mit einer Verurteilung der Eltern ein vorläufiges Ende fand.
Der Grund für die Verurteilung durch die Richterin Melanie Buhrk sei, dass es sich bei dem Moscheebesuch nicht um eine religiöse Beeinflussung im eigentlichen Sinn handele. Der Besuch sei lediglich allgemeiner Unterricht mit »religiösen Bezügen«. Warum dieser Besuch dann aber ausgerechnet im Rahmen des Geografieunterrichts stattgefunden hat - und nicht etwa im Rahmen des Religionsunterrichts - konnte auch die Richterin nicht darlegen.
Allerdings ist das Ende dieses Streits noch nicht sicher. Der Anwalt der betreffenden Eltern samt des Schülers erwägt, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen. Er sieht definitiv eine religiöse Beeinflussung des konfessionslosen Schülers unter dem Deckmantel des Geografieunterrichts. Niemand, so die anwaltliche Argumentation, könne zum Betreten eines Sakralbaus gezwungen werden. Er sei bereit, sofern die Eltern mitziehen, den Rechtsstreit bis zum Verfassungsgericht fortzuführen.
Noch ein kleines Schmankerl zum Ende: die besuchte Moscheegehört zur Islamischen Gemeinschaft Milli Görüs, die bis vor wenigen Jahren vom Verfassungsschutz beobachtet wurde.
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