Rot-Rot-Grüner Senat in Berlin will Zwei-Klassen-Gesellschaft im Demonstrationsrecht

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Rot-Rot-Grüner Senat in Berlin will Zwei-Klassen-Gesellschaft im Demonstrationsrecht
Datum: 04.06.2020 - 09:08 Uhr

In Berlin gibt es im Jahr etwa 5.000 Demonstrationen. Die meisten von ihnen verlaufen friedlich, die Teilnehmerzahl ist überschaubar und die Demonstranten halten sich an die entsprechenden Auflagen und Vorgaben. Im Artikel 8 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland ist dieses Grundrecht verankert: »Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.« In Satz 2 heißt es, dass dieses Recht für Versammlungen unter freiem Himmel »durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden« darf. Beschränkt - aber nicht untersagt!

Genau das aber will der Rot-Rot-Grüne Seant mit seinem aktuellen Gesetzesvorstoß zur angeblichen Reformation des Versammlungsrechtes erreichen. Demonstrationen bestimmter politischer Gruppen sollen leichter verboten werden können. Nicht etwa nur beschränkt, wie es das Grundgesetz vorsieht; Demonstrationen von dem Senat nicht unbedingt wohlgesonnenen oder ihm gegenüber gar kritisch eingestellten Gruppen sollen leichter verboten werden können.

Werbewirksam versucht der Senat, das Verbotsziel auf Demonstrationen zu fixieren, die gegen nationale, religiöse oder ethnische Gruppen ausgerichtet sind. Dazu bedarf es keiner Reform des Versammlungsrechts, die könnten Rot-Rot-Grün auch anhand der jetzigen Rechtslage unterbinden. Doch das ist offensichtlich politisch nicht gewollt, wie sich anhand der jährlichen gegen Israel und die Juden gerichtete Hass- und Hetzparade zum Al-Quds-Tag zeigt. Dieses Jahr ist sie ausgefallen. Nicht etwa, weil sich der rot-rot-grüne Senat sich eines Besseren besonnen hat und diesem Hass keinen Raum mehr geben wollte; die Corona-Bestimmungen gaben es einfach nicht her.

Sven von Storch

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