Rot-Rot-Grüner-Senat in Berlin spielt Schwache gegen die Schwächsten aus
Rot-Rot-Grüner-Senat in Berlin spielt Schwache gegen die Schwächsten aus
Datum: 10.11.2017 - 11:13 Uhr
Seit Jahren ist die Unterbringung von Obdachlosen in der kalten Jahreszeit gerade in Berlin ein ungelöstes Problem. Die vorhergehende Landesregierung unter SPD-Führung war so gut wie untätig, der aktuelle rot-rot-grüne Senat schließt sich dieser Untätigkeit fast nahtlos an. Die AfD-Fraktion im Abgeordnetenhaus (AGH) wie auch die AfD-Fraktionen in den Bezirksverordnetenversammlungen (BVV) haben diese Problematik seit der Wahl im September 2016 immer wieder auf die Tagesordnung gebracht und Lösungsvorschläge unterbreitet. sie alle scheiterten an der Verweigerungshaltung der Altparteien. Nun nähert sich der nächste Winter mit Riesenschritten, Lösungen wurden immer noch nicht erarbeitet und die Probleme werden mannigfaltiger.
Denn nicht nur, dass die zahl der Obdachlosen in Berlin stetig angewachsen ist (Sozialverbände gehen von bis zu 25.000 Personen aus - der Senat weigert sich, eine umfassende Erhebung an Daten durchzuführen), auch eine Vielzahl von wohnungslosen »Flüchtlingen« wird Schlafplätze benötigen. Nicht alle Obdachlosen werden auf einen Schlafplatz angewiesen sein. Die Kältehilfe Berlin kalkuliert mit etwas 7.000 Personen, die einen sicheren Platz im Warmen benötigen. Allerdings stehen derzeit lediglich 700 solcher Schlafplätze zur Verfügung. Und um die wird es einen Verdrängungswettbewerb geben, erwartet Robert Veltmann, Chef des GEWEBO.
Die Betreiber der Unterkünfte erhalten für die Bereitstellung eines Schlafplatzes für einen Obdachlosen pro Kopf und Nacht einen Betrag von 15 Euro. Stellen sie jedoch diesen Schlafplatz einem »Flüchtling« zur Verfügung, kassieren sie dafür 50 Euro, also mehr als das Dreifache. Es gehört kein abgeschlossenes Mathematikstudium dazu, um auszurechnen, wie sich die Betreiber in der Mehrzahl der Fälle entscheiden. Und was macht der Senat? In einem Anfall von Großzügigkeit stellt er 685.000 Euro bereit, damit für die Bereitstellung eines Schlafplatzes für einen Obdachlosen ein höherer Betrag in Rechnung gestellt werden kann: 30 Euro! Das sind aber immer noch 20 Euro pro Person und Nacht weniger als für einen »Flüchtling«. Die Bereitstellung dieses Geldes ist also nichts anderes als eine Alibiaktion, die keine Effizienz haben wird. Hauptsache, die R²G-Politiker können ihre Hände in Unschuld waschen und behaupten, sie hätten ja etwas getan.
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