Rechtsstaat hat Versammlungsfreiheit vor Willkür geschützt
Rechtsstaat hat Versammlungsfreiheit vor Willkür geschützt
Datum: 28.08.2020 - 14:44 Uhr
Das Video zum Tweet von Beatrix von Storch hier
Beatrix von Storch, stellvertretende Vorsitzende der AfD-Bundestagsfraktion, begrüßt die Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts, das von der Senatsverwaltung verhängte Verbot gegen die für morgen in Berlin angemeldete »Wir für das Grundgesetz«-Kundgebung aufzuheben.
»Der #Rechtsstaat hat die Versammlungsfreiheit vor der Willkür des rotrotgrünen Senats geschützt. Jetzt muss die Regierung dringend deeskalieren, damit die #Coronademo friedlich stattfinden kann. Wir erinnern alle, was #BLM durfte! DAS ist morgen der Maßstab! #b2908 #Freiheit«, schreibt Frau von Storch via Twitter.
Das Berliner Verwaltungsgericht hat seine Entscheidung wie folgt begründet:
Es lägen keine Voraussetzungen für ein Verbot vor, es gebe keine ausreichenden Anhaltspunkte für eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit. Die Veranstalter hätten ein Hygienekonzept vorgelegt. Das Land Berlin wiederum habe nicht überzeugend darlegen können, dass dieses womöglich nicht eingehalten werden solle.
Zudem seien von den Veranstalten vorab durch die Bereitstellung von 900 Ordnern und hundert Deeskalationsteams »hinreichende Vorkehrungen« getroffen worden, um entsprechend auf die Versammlungsteilnehmer einzuwirken. Aus dem Konzept des Anmelders sei außerdem nicht zu erkennen, dass er das Abstandsgebot bei der für 22.500 Menschen angemeldeten Veranstaltung »bewusst missachten« werde.
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