Rechtsgrundlage für Grenzöffnung im September 2015 unklar

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Rechtsgrundlage für Grenzöffnung im September 2015 unklar
Datum: 22.09.2017 - 09:34 Uhr

Am 04. September 2015 entschied Merkel im Alleingang, dass die Personenkontrollen an den deutschen Grenzen wegzufallen haben. Sie ließ die Grenzen für quasi Jedermann öffnen und verstieß damit sowohl gegen deutsches Recht wie auch gegen international verbindliche Abkommen. Das haben mittlerweile zahlreiche Rechtswissenschaftler belegt und auch diverse Gutachten kommen zu dem identischen Schluss: Merkel hat Recht gebrochen. 

Aktuell wurden Juristen des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages ebenfalls damit beauftragt, ein Gutachten über dieses Vorgehen zu erstellen. Offenbar hoffte man bei Merkel und Konsorten auf ein Gefälligkeitsgutachten, welches dann belegen sollte, dass Merkel irgendwie doch im Einklang mit irgendwelchen Rechtsnormen gehandelt haben könne. Aber der juristische Winkelzug ging in die Hose. Denn die Juristen verweigerten Merkel die Gefolgschaft.

In ihrem Gutachten kommen sie zu dem Schluss, dass die Merkel-Regierung bis heute nicht eindeutig erklärt hat, auf welcher Rechtsgrundlage die Entscheidung im September 2015 getroffen wurde und wirft die Frage auf, ob nicht zumindest der Bundestag die Entscheidung über die Grenzöffnung hätte treffen müssen. 

Aufgrund des Demokratie- und Rechtsstaatsprinzips sei der Gesetzgeber verpflichtet, in grundlegenden Dingen alle wesentlichen Entscheidungen selbst zu treffen, heißt es in dem Gutachten der Juristen. Es obliege der Entscheidung der Legislative, ob und in welchem Umfang die Zuwanderung von Ausländern in das Bundesgebiet begrenzt wird. Einfacher ausgedrückt: das Parlament hätte sehr wohl befragt werden müssen.

Das aber ist bis heute nicht geschehen. Merkel öffnete die Grenzen im Alleingang und hat sich bis heute nicht die entsprechende Legitimation für ihren Solo-Auftritt eingeholt. Der von der AfD geforderte Untersuchungsausschuss Merkel erfährt durch dieses Gutachten zusätzlichen Aufschwung.

Sven von Storch

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