Ramadan wie Ostern unter erschwerten Bedingungen

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Ramadan wie Ostern unter erschwerten Bedingungen
Datum: 23.04.2020 - 10:24 Uhr

Zu Ostern durfte es wegen der Ausbreitung des Corona-Virus keine Gottesdienste in den christlichen Kirchen geben. Die entsprechend eng gefassten Bestimmungen verboten dies. Lange galt der 20. April als möglicher Tag der Lockerung der Bestimmungen und damit einhergehend der Wiederherstellung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung in Deutschland. Eines darf nämlich bei aller Entspannung und vorsichtigen Optimismus hinsichtlich der Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus nicht vergessen werden: die getroffenen Maßnahmen kamen teilweise ohne Berücksichtigung der vorgeschriebenen gesetzlichen Wege zustande und/oder verstießen in ihrer Tragweite der gesetzlich verbindlichen Verhältnismäßigkeit der Mittel. Spätestens dadurch wird eine Maßnahme hierzulande rechtlich illegal.

Die Entscheidungsträger wussten, dass ihre Entscheidungen unter die Lupe genommen würden. Denn das besagte Datum ist nicht nur in Verbindung mit einem bestimmten Träger eines seltsamen Schnauzbarts in Erinnerung, auch die Nähe zum Beginn des Fastenmonats Ramadan machte diesen Tag und seine Entscheidungen besonders interessant. Sollten nämlich, wie vielerorts erwartet, die Einschränkungen des öffentlichen und sozialen Lebens zu Beginn des Ramadan gelockert werden, würde ein Sturm der Entrüstung und Proteste über die Verantwortlichen hereinbrechen.

Diesem Sturm wollte und will sich offenbar niemand aussetzen, der 20. April dieses Jahr ist verstrichen, der Ramadan beginnt heute und die relevanten Beschränkungen gelten nach wie vor. Gemeinsames öffentliches allabendliches Fastenbrechen ist den Muslimen untersagt. Erst ab dem 04. Mai sind zum Beispiel in Berlin Versammlungen und Zusammenkünfte religiöser oder kultischer Natur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. In anderen deutschen Metropolen oder Regionen ist es kaum anders.

Allerdings bleibt abzuwarten, ob sich die Muslime in Deutschland an die Vorgaben halten und wie die Ordnungskräfte bei festgestellten Verstößen vorgehen werden.

Sven von Storch

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