Quote verfassungswidrig – System Rot_Grün erpresst Kläger
Quote verfassungswidrig – System Rot_Grün erpresst Kläger
Datum: 20.03.2017 - 07:33 Uhr
Wie kam es dazu? Ein neues Gesetz diskriminiert Männer, die Regierung bevorzugt Frauen, rund 80 betroffene Männer klagen, Verwaltungsgerichte geben den Männern recht und erklären das Gesetz zudem für verfassungswidrig. Das war klassische Gewaltenteilung, so geschehen in NRW im Frühjahr 2017 /1/.
Regierung kopflos
Ergo müsste danach die betroffene Regierung die bevorzugte Beförderung von Frauen zurücknehmen. Tut sie aber nicht. Sie reagiert völlig kopflos. Diskriminierte Männer klagen und Gerichte geben ihnen recht, das Alles hat es in der Geschichte des Feminismus und der Gleichstellung – nach jetziger Erkenntnis - noch nie gegeben! Man muss sich das mal vorstellen: Jegliche Frauenförder-Projekte gehörten zu den „Durchwinkprojekten“ der Gleichstellungsindustrie. So entstand im Laufe der letzten 20 Jahre eine beispielslose Pfründewirtschaft von Frauenförderern und geförderten Frauen („Gleichstellungsindustrie“), nicht nur in NRW. Und plötzlich setzt ein unerwartetes, gerichtliches „Stopp“ dem gewohnten Treiben ein Ende........
Skandalöse Hinterstubenpolitik
Diese Entwicklung wirft ein Schlaglicht auf die bürgerferne Politik mancher Rot/Grüner Landesregierungen und auch der Bundesregierung, gekennzeichnet durch die Scheu, bei Gender- oder Gleichstellungsprojekten, eine möglichst breite Bürgerbeteiligung zu suchen. Diese „Hinterstubenpolitik“ gelangte das erste Mal an die Öffentlichkeit durch eine Petition beim Erstellen der Bildungspläne /2/ in Baden-Württemberg. Mit dieser Politik wurden Gesetze in den rot/grünen Parteibüros als Kabinettsvorlagen vorbereitet oder aber in den Parlamenten durchgewunken. Letzteres geschah mit dem besagten Frauenfördergesetz. Das Urteil der Verwaltungsgerichte bezüglich der Klagen stellte die Verwaltung vor ungeahnte Probleme. Die Verfassungswidrigkeit des neuen Frauen-Fördergesetzes traf die Zuständigen wie ein Schlag. Ziemlich hilflos versuchten die - vorwiegend männlichen (!) - Vorgesetzten die Situation für die Gleichstellungsministerin zu retten - wo bleibt da eigentlich die männliche Solidarität? Die Lösung: Auf Wink von oben begannen manche Vorgesetzte, mit Repressalien die Kläger zur Zurücknahme ihrer Klagen zu bewegen /3/. Ein Skandal, und die Medien schwiegen.......
Pattsituation
Juristisch gesehen fühlte sich die Landesregierung seltsamerweise auf der sicheren Seite - trotz der Gerichtsurteile. Zur Ausführung der Beförderungen nach dem neuen Gesetz(!) suchte sie noch die Absicherung durch die nächst höhere Instanz, dem Oberverwaltungsgericht (OVG). Gesagt getan. Das Urteil stellte sich dann aber als eine Ohrfeige für die Exekutive heraus: das OVG bestätigte die Urteile der Verwaltungsgerichte. Das neue Gesetz für das bevorzugte Überholen von Frauen bei Beförderungen ist nicht verfassungskonform. Die Pattsituation für alle Beteiligten war da.......Dass der Justizminister dann noch ein Normenkontrollverfahren an den Verfassungsgerichtshof nachschob, war für die betroffenen Kläger zunächst ohne Belang, da ein Urteil nicht vor den nächsten Monaten zu erwarten war. Aber die Exekutive hatte aber damit ihr „Gesicht bewahrt“ – bis zum Wahltermin. Reiner Zynismus.
Bestenauslese versus Gleichstellung
Die richtungsweisende Begründung des OVG /4/ wird von bundesweiter Bedeutung sein, denn sie schafft eine Abgrenzung zweier konkurrierender Artikel im Grundgesetz (GG): Es geht um die Artikel Art.3 (2) GG (staatliche Unterstützung der Durchsetzung der Gleichberechtigung) und Art.33 (2) GG (Bestenauslese). Das heißt: Der Gesetzgeber darf sich zur Durchsetzung der tatsächlichen Gleichberechtigung nur solcher Maßnahmen bedienen, die Art.33 unversehrt lassen. Damit wäre es – nach Meinung der Experten - bei absolut gleicher Eignung gemäß Art.33 unzulässig, ein Geschlechtsmerkmal heranzuziehen. Art.33 (2) ist gegenüber Art.3 (2) das "stärkere" Grundrecht. Der Staat könnte auch – ohne Konflikt mit Art 33 - die Gleichberechtigung fördern. Beispielsweise könnte er Frauen ermuntern , sich in größerer Zahl für bestimmte Stellen zu bewerben. Dadurch käme es rein statistisch schon zu einer höheren Zahl an erfolgreichen Bewerberinnen. In der Praxis bleibt das aber bislang Theorie – mangels der nötigen Quantität. Aus dieser Erkenntnis heraus leitet das Gericht eine Art von Empfehlung ab: „Dieser Unterschied ......zur männlichen Berufsvita...... könne relativiert oder kompensiert werden, wenn Befähigungs- und Eignungsmerkmale (z.B. Begabung,Allgemeinwissen, Lebenserfahrung, Persönlichkeit, Charaktereigenschaften) bei der Abfassung ....... der Bildung des Gesamturteils stärker gewichtet würden.
Hierdurch könne zudem erreicht werden, dass besonders die Frauen bevorzugt würden, die tatsächlich Doppelbelastungen in Beruf und Familie ausgesetzt seien. Eine nur an das Geschlecht als solches anknüpfende Frauenförderung vernachlässige diesen Aspekt ohne rechtlichen Grund. “Die Berücksichtigung der Bestenauslese gehörte auch - anlässlich der Anhörungen zum Bundesgesetz zur Frauenquote - zu einem kritischen Themenkreis. Allerdings fand er nach den Anhörungen keine weiteren Erwähnungen mehr. Es ist abzusehen, dass die Umsetzung der OVG – Empfehlung auf Schwierigkeiten stoßen wird. Ein Grund liegt in der notwendigen Anwendung der Staatideologie „Gender Mainstreaming“. Der Deutsche Juristinnen-Bund steht dieser Ideologie sehr nahe und fasst demzufolge seine Stellungnahme/5/ zum Urteil des OVG wie folgt zusammen: „Es handelt sich bei den (oben) genannten „weichen“ Eignungsmerkmalen um klassische Einfallstore von Rollenvorstellungen, Vorurteilen und Stereotypen in Bezug auf Frauen. Werden sie bei der Bildung des Gesamturteils auch noch stärker gewichtet, wäre damit der Leistungsgrundsatz durch Gleichstellungsrecht gefährdet – anders als durch die jetzige gesetzgeberische Lösung, die das OVG Münster beanstandet. Würde der Vorschlag des OVG Münster verwirklicht, würde die strukturelle Diskriminierung von Frauen letztlich verstärkt.“
Pubertäres Phänomen
Zusammenfassend kann man an vorliegender Entwicklung erkennen, wie eine Staatsideologie, dank ihrer Realitätsferne, unerwartet unter Beschuss geraten kann: die Klagen von Bürgern setzten einen demokratischen Prozess in Gang, der über die Gerichte dann die Regierung zwang, das Urteil umzusetzen. Bis dahin lief der Prozess nach demokratischen Regeln ab. Aber mit einer Rücknahme der Frauenförderung war die Verwaltung wohl dann doch überfordert, denn über 15 Jahre gehörte die Frauenförderung zu den „Durchwink-Projekten“. Die weibliche Anspruchshaltung nahm stetig zu, ohne dass ein „Stopp“ diesem Treiben ein Ende setzte. Das Stopp setzten völlig unerwartet die Gerichte. Es entspricht so zu sagen einem „pubertären“ Phänomen - vergleichbar mit Eltern, die dem Anspruchsverhalten ihrer Kindern zu spät ein „Stopp“ entgegensetzen, und nun mit ihrer Weisheit am Ende sind....Beunruhigend wirkt schließlich die fehlende Bürgernähe bzw. die Realitätsferne der Exekutive. Und noch beunruhigender: die fehlende Empörung der Öffentlichkeit nach all den skandalösen Vorfällen in den Leitungsebenen. Wie es weiter geht, weiß wohl keiner der Verantwortlichen, sehr zum Nachteil der Männer, die eigentlich nur ihre Rechte einklagen wollten.....
Quellenhinweise:
/1/agensev.de/gericht-setzt-standards-fuer-die-frauenquote/
/2/agensev.de
/3/www.rp-online.de/nrw/landespolitik/frauenfoerderung-ist-nrw-druck-auf-klagewillige-beamte-aid-1.6291273
/4/www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/11_170221/index.php
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