Presserat manipuliert durch Unterdrückung von Informationen
Presserat manipuliert durch Unterdrückung von Informationen
Datum: 23.03.2017 - 10:07 Uhr
Der Deutsche Presserat hat die Richtlinie zur Nennung der Herkunft von Straftätern neu formuliert. Die neue Fassung lautet: »In der Berichterstattung über Straftaten ist darauf zu achten, dass die Erwähnung der Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu ethnischen, religiösen oder anderen Minderheiten nicht zu einer diskriminierenden Verallgemeinerung individuellen Fehlverhaltens führt.« In den weiteren Ausführungen wird in einem Bericht der »Nordwest Zeitung« explizit darauf hingewiesen, dass die Zugehörigkeit in der Regel nicht mehr erwähnt werden solle.
In der bisher gültigen Richtlinie »durfte« im Sinne des Presserats die Herkunft des Täters dann genannt werden, wenn ein »begründbarer Sachbezug« zur Straftat bestanden hat. Nun, nach der erfolgten Modifikation der Richtlinie, soll die Herkunft nur noch dann erwähnt werden, wenn ein »begründetes öffentliches Interesse« besteht. Der Presserat schweigt sich aber darüber aus, wer die Parameter für dieses begründete öffentliche Interesse bestimmt.
Der begründbare Sachbezug sei eine »sperrige, jurisitsche Vokabel«, sagt der Vorsitzender des Deutschen Journalisten-Verbands (DJV) Frank Überall. Eine Überarbeitung sie daher dringend nötig gewesen.
Mit der neuen Version hat der Presserat sich selbst und den Journalisten in einer Art vorauseilendem Gehorsam selbst einen erweiterten Maulkorb auferlegt. Denn auch im juristischen Sinne ist der Begriff des öffentlichen Interesses ein sogenannter »unbestimmter Rechtsbegriff« und sorgt immer wieder für Diskussionen.
Entscheidend aber ist die Erläuterung des Presserats, dass »in der Regel« die Herkunft nicht mehr genannt werden soll. Die Lücken in der Berichterstattung sollen also noch größer werden, als sie es ohnehin schon sind.
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