Polnisches Parlament beschließt Gesetz zum Verbot der Asyleinwanderung

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Polnisches Parlament beschließt Gesetz zum Verbot der Asyleinwanderung
Datum: 15.10.2021 - 12:02 Uhr

Polen gehört zu den Ländern, die sich in jüngerer Vergangenheit massiv mit illegalen Grenzübertritten aus Weißrussland zu beschäftigen haben. Der dortige Despot Lukashenko schleust Asylanten, »Flüchtlinge« und sonstige Migranten quer durch sein Land an die Grenzen zu den EU-Ländern Polen und Litauen. Er will so Druck auf die EU ausüben, damit deren Kritik an seiner totalitären Staatsführung aufhört.

Polen hat jetzt per Gesetz beschlossen, diesem Treiben einen Riegel vorzuschieben. Wer illegal die Grenze zu Polen übertritt, dem wird ab sofort das Recht verweigert, in Polen einen Asylantrag zu stellen. Der Gesetzesvorschlag wurde bestern vom polnischen Parlament (Sejm) beschlossen. Ausländer, die nach illegaler Einreise angehalten werden, müssen polnischen Boden unmittelbar nach ihrer Aufgreifung ohne Asylrecht verlassen.

Es erfolgt entweder eine Rückführung in das Heimatland des jeweiligen Ausländers. Sollte dessen Herkunft nicht einwandfrei festgestellt werden können, so wird er in das Land zurückgeführt, von dessen Territorium der illegale Grenzübertritt erfolgt ist. Hinsichtlich des Grenzverlaufs Polens dürfte das in erster Linie Weißrussland sein.

Ein wichtiger Grund für diesen Gesetzesbeschluss ist das Ergebnis einer Untersuchung der polnischen Behörden. Viele vor allem junge Männer aus dem Nahen Osten haben sich als Kriminelle erwiesen und haben verschiedene sexuelle Störungen, die zu Straftaten führen können. Die polnische Regierung ist ihrem eigenen Verständnis nach für das Wohlergehen und die Sicherheit der Menschen in ihrem Land verantwortlich. Dieser Verantwortlichkeit will und wird man sich stellen.

Sven von Storch

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