Polizei Hannover agiert wie im SED-Unrechtsregime

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Polizei Hannover agiert wie im SED-Unrechtsregime
Datum: 05.01.2022 - 12:35 Uhr

Einige Polizisten in diesem Land lassen sich immer mehr politisch instrumentalisieren und zu Marionetten der Machthaber herabstilisieren. Schlimmer noch, sie sind der (irrigen) Ansicht, dass ihr Verhalten im Einklang mit Recht und Ordnung, mit dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen. Da gehen sie allerdings falsch.

Die Polizei Hannover vermeldete per Twitter, dass sie in der Innenstadt von Hannover »mehrere auffällige Personengruppen kontrolliert« habe. Diese haben die Polizisten dann kurzerhand »aufgrund ihres Verhaltens zu nicht angezeigten Versammlungen deklariert und gestoppt.«

Wohlbemerkt: es lagen keinerlei konkrete Verdachtsmomente vor. Es bestand auch keine unmittelbar bevorstehende Gefahr für Leib oder Leben. Genau das sind aber die erforderlichen Voraussetzungen für einen Eingriff durch die Vollzugspolizei. Aber die Polizisten in Hannover »deklarierten« nach eigenem Gutdünken Menschen aufgrund deren Erscheinungsbildes zu Verdächtigen. So agierte die Polizei in den untergegangenen totalitären Staaten auf deutschem Boden, sei es im Dritten Reich oder im SED-Unrechtsregime.

Mehr noch: verdachtslose Personenkontrollen aufgrund des äußeren Erscheinungsbildes entsprechen per Definition dem  »Racial Profiling« und erfüllen so die Begriffsbestimmungen der »Menschenrechtswidrigen Personenkontrollen nach § 22 Abs. 1 a Bundes­polizeigesetz«, ergänzt durch die entsprechenden Ländergesetze.

Das Institut für Menschenrechte hat vor Jahren bereits eine breit angelegte Studie zu diesem »Racial Profiling« veröffentlicht. Es ist offensichtlich an der Zeit, diese Ergebnisse den Polizisten im Land noch einmal nahe zu bringen, samt der entsprechenden Gesetzesvorgaben.

Harmlose, friedliche Spaziergängner als »Paria der Jetztzeit« zu behandeln, hat nichts mit Recht und Ordnung zu tun: es ist pure Willkür.

Sven von Storch

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