Politisch motivierte Überwachungs-Maßnahmen durchgepeitscht

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Politisch motivierte Überwachungs-Maßnahmen durchgepeitscht
Datum: 13.06.2025 - 09:22 Uhr

Der neue Bundesinnenminister hat diesbezüglich wohl keine Zeit verloren. Erst kurze Zeit im Amt, kündigte er gleich mehrere politische Überwachungsvorhaben an, bei denen er offenbar Schwerpunkte setzen will. Dazu gehört für Alexander Dobrindt (CSU) aber vorrangig auch die Vorratsdatenspeicherung, wie auch netzpolitik.org berichtet hatte.

Am 16. Mai 2025 hatte er in der Aussprache zur Regierungserklärung des neuen Bundeskanzlers Friedrich Merz im Bundestag angekündigt, Telekommunikationsdienste-Anbieter die Speicherung aller IP-Adressen vorschreiben zu wollen, angeblich »um schwere Kriminalität zu bekämpfen«. So hatten es die drei Regierungsparteien CDU, CSU und SPD eben im Koalitionsvertrag verabredet. Die Vorratsdatenspeicherung soll demnach IP-Adressen und Portnummern umfassen und für drei Monate verpflichtend werden.

Er wolle »den Werkzeugkasten« von Polizei und Geheimdiensten »deutlich erweitern«, sagte Dobrindt. Bei schwerer Kriminalität seien IP-Adressen »oft der einzige Ermittlungsansatz«, erklärte der neue Innenminister. Diese, alle Internetnutzer betreffende Datenspeicherung ohne konkreten Anlass solle dann angeblich den Ermittlungsbehörden helfen. Eine Argumentation, die eins zu eins dem Sprachgebrauch der kommunistischen Führung in der Volksrepublik China entspricht und dort zur Kontrolle der Bürger missbraucht wird.

CSU-Mann Dobrindt setzt sich bekanntlich seit mehr als einem Jahrzehnt für eine allgemeine und unterschiedslose Vorratsdatenspeicherung ein, bislang allerdings noch ohne Erfolg. Als Minister zitierte er in seiner Rede nun den EuGH, der über eine Erhöhung der »Gefahr der systemischen Straflosigkeit« gesprochen habe, wenn IP-Adressen nicht gespeichert werden dürften. Diese »systemische Straflosigkeit« wolle Dobrindt angeblich jedoch nicht zulassen.

Sven von Storch

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