Polen beschränkt Einfluss ausländischer Medien per Gesetz
Polen beschränkt Einfluss ausländischer Medien per Gesetz
Datum: 13.08.2021 - 11:07 Uhr
Die polnische Regierungspartei PiS hatte im Parlament ein neues Mediengesetz auf den Weg gebracht. Mit diesem Gesetz soll der Einfluss ausländischer Medien im Land beschränkt werden. Mit großer Sorge habe man beobachtet, so ein Regierungssprecher, dass vor allem von politischen linken Gruppen gesteuerte TV-Sender mit ihren einseitig ausgerichteten Sendungen den »kulturellen Marxismus« in Polen zu verbreiten versuchen. Die Sendeinhalte dienten weder der Aufklärung noch der Unterhaltung, sondern seien eine neue Form der »ideologischen Propaganda«. Das Parlament stimmte in der einberufenen Sondersitzung des Sejm am gestrigen Mittwochabend mehrheitlich für die Annahme des Gesetzes.
Nachdem bereits vor Jahren ein Gesetz erlassen wurde, dass Medien mit Sitz außerhalb der EU der Zugang zum polnischen Markt unterbunden wurde, hatten einige »findige« TV-Sender eine Niederlassung in einem EU-Staat gegründet. Zu diesen gehört unter anderem die Sendergruppe Discovery, die in Polen den Sender TVN24 betreibt. Dem wurde bereits 2017 attestiert, dass er »rechtswidrige und die sicherheitsgefährdende Handlungen propagiert.« Wegen dieses Verstoßes wurde er zu der damaligen Rekordgeldbuße in Höhe von 350.000 Euro verurteilt.
Ein Ziel der polnischen Regierung von Jarosław Kaczyński bei seinem Amtsantritt war die »Repolnisierung« der Medien im Lande. Bis dahin waren die meisten bedeutenden und überregionalen polnischen Medien im Besitz ausländischer Eigentümer. Das galt unter anderem auch für die größte Regionalzeitungsgruppe Polska Press, die vor ihrem Kauf durch den polnischen Ölkonzern Orlen der deutschen Verlagsgruppe Passau gehörte.
Deutsche Mainstreammedien, in erster Linie politisch links angesiedelt, schreien auf und sehen in dem Gesetz eine Gefahr für die Medienvielfalt. Das sind übrigens genau die gleichen Medien, die aus einer Handvoll großer Medienkonzerne besteht und die ihre häufig gleichlautenden »Nachrichten« aus maximal drei Quellen beziehen...
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