Parlamentarischer Untersuchungsausschuss Scholz-Warburg soll kommen
Parlamentarischer Untersuchungsausschuss Scholz-Warburg soll kommen
Datum: 04.04.2023 - 12:14 Uhr
Die Bild berichtet, dass Mitarbeiter von CDU Partei- und Fraktionschef Friedrich Merz (67) unter Hochdruck über Ostern am Entwurf eines Einsetzungs-Beschluss für einen »parlamentarischen Untersuchungsausschusses Steueraffäre Scholz-Warburg« arbeiten. Das bedeutet jede Menge Verdruss und dicke Luft für Scholz, der sich bisher mit der sehr dünnen Ausrede von partiellen Gedächtnislücken aus dieser Affäre zu ziehen versucht hatte. Scholz war in den Jahren des Skandals (2016 und 2017) Hamburger Bürgermeister.
Ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss des Bundestags, so wie er von der CDU angestrebt wird, wird sich mit solch dünnen und fadenscheinigen Ausflüchten kaum abspeisen lassen. Merz selbst hatte die Abgeordneten der Bundestagsfraktion der Union am heutigen Mittwoch mit einem zweiseitigen Schreiben über seinen Schritt informiert. »Das Handeln des damaligen Ersten Bürgermeisters Hamburgs und späteren Bundesfinanzministers Olaf Scholz in der Steueraffäre der Warburg Bank erhebliche Fragen auf«, heißt es wörtlich in dem Schreiben.
Der Untersuchungsausschuss solle dem Bericht zu folge diese Punkte aufklären:
▶︎ Warum wollte Hamburg »im Jahr 2016 die Rückforderung von zu Unrecht erhaltenen Steuererstattungen aus Cum-Ex-Geschäften von der Warburg Bank – auch zum Nachteil des Bundes – verjähren lassen«?
▶︎ Was wurde bei »mindestens zwei Treffen« zwischen Scholz und dem damaligen Aufsichtsratsvorsitzenden und Miteigentümer der Warburg Bank Christian Olearius besprochen?
▶︎ Was sind die Ursachen für »umfassende Gedächtnislücken des Bundeskanzlers« nach anfänglicher Erinnerung an ein konkretes Treffen mit Olearius ?
Merz dazu: »Die damalige Entscheidung der Hamburger Behörden hinsichtlich der Nichtrückforderung von zu Unrecht erhaltenen Steuererstattungen betrifft nicht nur die einheitliche Durchsetzung von Bundesrecht, sondern auch ganz konkret die Steuereinnahmen des Bundes.“Die damalige Entscheidung der Hamburger Behörden hinsichtlich der Nichtrückforderung von zu Unrecht erhaltenen Steuererstattungen betrifft nicht nur die einheitliche Durchsetzung von Bundesrecht, sondern auch ganz konkret die Steuereinnahmen des Bundes.«
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