Orientalische Hochzeitsgesellschaften legen immer öfter Straßenverkehr lahm

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Orientalische Hochzeitsgesellschaften legen immer öfter Straßenverkehr lahm
Datum: 03.05.2019 - 13:23 Uhr

Es ist ein irritierendes Bild: dicke Nobelkarrossen aus deutschen Autoschmieden, verziert mit den Flaggen der Herkunftsländer der Insassen (meist aus dem Nahen Osten), fahren mit eingeschalteter Warnblinkanlage mit Tempo 30 auf allen drei Spuren der Autobahn und blockieren komplett den Straßenverkehr. Oder sie befahren aus allen Richtungen kommend eine wichtige, große Straßenkreuzung in der Innenstadt, stellen die Fahrzeuge ab, verlassen sie und ballern wie blöd mit Schußwaffen um sich. Wohl bemerkt: es handelt sich dabei nicht um Bilder aus Istanbul oder Beirut oder wo auch immer dort in den Heimatländern dieser Leute. Diese Szenen spielen sich in Deutschland ab; in Berlin, in Köln, in Hamburg oder in Stuttgart. Und ganz besonders »gerne« auf den für den überregionalen Straßenverkehr so wichtigen Autobahnen.

Dabei bringen diese »Gesellschaften« immer wieder unbeteiligte Dritte in unmittelbare Lebensgefahr. Wenn nämlich Autofahrer versuchen, diese Konvois zu umfahren, werden sie mit gefährlichen Manövern zum Abbremsen genötigt oder auf den Randstreifen gedrängt. Andere Verkehrsteilnehmer, die um die Räumung der blockierten Kreuzung bitten, werden verbal und körperlich angegangen und attackiert. Oftmals fallen dabei die bekannten Sätze, mit denen die männlichen »Hochzeitsgäste« ankündigen, dass sie den sexuellen Kontakt zur Mutter ihres Gesprächspartners suchen.

Besonders gerne wird bei diesen Korsos von den Teilnehmern auch gerne sinnfrei um sich geballert oder es werden Böller gezündet. Hauptsache, man erheischt Aufmerksamkeit um jeden Preis. Die Polizei kommt in der Regel ihrer Aufgabenstellung nach, schreitet ein und kassiert Fahrzeugschlüssel, die Waffen und die Fahrerlaubnisse der betreffenden Personen. Doch die Justiz führt in ebenso regelmäßig die Aktionen der Polizei ad absurdum. Anstatt die Fahrzeuge zu beschlagnahmen, die Fahrerlaubnis zu entziehen oder gar eine Gefängnisstrafe zu verhängen, erhalten die Verursacher bestenfalls eine minimale Geldbuße auferlegt. In den Knast gesteckt werden hierzulande nur die Menschen, die sich weigern, die Zwangsabgabe für die GEZ zu leisten oder Käse für fünf Euro stiebitzen.

Sven von Storch

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