Österreich verhängt zehntägige Quarantänepflicht

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Österreich verhängt zehntägige Quarantänepflicht
Datum: 03.12.2020 - 10:58 Uhr

Für viele deutsche Touristen gehörte nach Weihnachten ein Abstecher nach Österreich zum Skifahren seit Jahren zu einem der festen Termine in der Planung. Dieses Jahr wird daraus nichts. Österreich hat eine zehntägige Quarantänefrist für Reisende aus Corona-Risikogebieten verhängt. Deutschland gilt als ein solches Risikogebiet, und zwar in seiner Gesamtheit. Anders als die Landesfürsten hierzulande, wo jeder offenbar der Meinung ist, er müsste beim angeblichen Kampf gegen die Ausbreitung des Corona-Virus seine ganz eigenen Wege gehen (um sich medial in den Vordergrund zu drängen?), sind die Österreicher da ganz pragmatisch: Deutschland ist Deutschland und damit hat es sich dann aber auch.

Die österreichische Tourismuswirtschaft ist alles andere als begeistert, hatte man doch darauf gehofft, dass nach dem zuvor verhängten Lockdown zumindest in der Weihnachtszeit eine Lockerung erfolgen werde. Doch Kanzler Kurz geht rigoros seinen Weg der Stilllegung des Landes weiter und zieht dabei die Landesobmänner (in Deutschland: Ministerpräsidenten) der Bundesländer mit ein. Hotels und Gaststätten bleiben unabhängig von der jetzigen Entscheidung ohnehin bis zum 7. Januar des kommenden Jahres geschlossen, für Touristen wäre es daher schwer gewesen Übernachtungsmöglichkeiten zu finden. Auch Kinos, Theater und Konzertsäle bleiben bis einschließlich dem 6. Januar geschlossen, die Ausgangsbeschränkungen zwischen 20.00 Uhr abends und 06.00 Uhr des folgenden Morgens bleiben ebenfalls bestehen.

Einen solchen massiven Lockdown hatte sich offensichtlich auch Merkel gewünscht. Mit einem gravierenden Unterschied: Kurz setzt auch Maßnahmen durch, die dafür sorgen, dass weder Rückkehrer, Touristen oder Migranten das Virus ins Land einschleppen. Die Grenzkontrollen des Landes wurden derart massiv ausgeweitet, dass Einreisen ins Land nur noch an den dafür vorgesehenen offiziellen Übergangsstellen erlaubt sind. Das Überschreiten der »grünen Grenze« auf Nebenstraßen, Feldwegen oder querfeldein ist untersagt und wird strikt geahndet.

Sven von Storch

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