Öffentlich-rechtlicher Rundfunk in Großbritannien verzeichnet im Vorjahr 860.000 Kündigungen
Öffentlich-rechtlicher Rundfunk in Großbritannien verzeichnet im Vorjahr 860.000 Kündigungen
Datum: 07.02.2019 - 10:25 Uhr
In Großbritannien steht der Staatssender BBC (British Broadcasting Company) vor erheblichen Problemen. Ihm laufen die Zuschauer in Scharen davon. In 2017 kündigten 798.000 Personen ihren Vertrag, im Vorjahr erreichte die Zahl mit 860.000 Kündigungen einen neuen Rekordwert. In der britischen Fernsehwelt gibt es keinen Automatismus, mit dem die Bevölkerung finanziell zur Ader gelassen werden kann. Dort bedarf es eines von beiden Seiten geschlossenen und daher auch kündbaren Vertrags.
Für eine Lizenz, die zum Empfang des BBC-Programms berechtigt, zahlt der britische Verbraucher pro Jahr 170 Euro (in Deutschland sind es im Vergleichszeitraum 210 Euro). Noch hat die BBC etwa knapp 26 Millionen Lizenznehmer. Derzeit erhält sie aber stark zunehmende Konkurrenz durch Netflix. Der Streaming-dienst soll bereits jetzt knapp zehn Millionen Abonnenten in Großbritannien haben, Tendenz weiter stark zunehmend.
In Deutschland braucht sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk einer solchen Wettbewerbssituation nicht zu stellen. Jeder Haushalt ist zur Entrichtung einer Zwangsabgabe in Höhe von 17,50 Euro pro Monat verpflichtet - unabhängig davon, ob es im Haushalt überhaupt ein entsprechendes Empfangsgerät (Radio, TV, Computer, Smartphone und so weiter) gibt. Für die Eintreibung dieser Zwangsabgabe ist der Beitragsservice (vormals GEZ) verantwortlich. Dieser Service setzt zur Beitreibung der Abgabe das gesamte Repertoire der Zwangsmaßnahmen ein und schreckt auch nicht davor zurück, zahlungsunwillige oder zahlungsunfähige Menschen einzuknasten.
Anders als in Großbritannien steht hierzulande keine Option der Kündigung zur Verfügung. Das liegt schlicht und ergreifend daran, dass auch kein rechtskräftiger Vertrag mit einer beidseitigen eindeutigen Willenserklärung geschlossen wurde. In Deutschland verweigert man dem Verbraucher in Bezug auf das Fernsehen ein Mitsprache- und Mitbestimmungsrecht. Er darf nicht selbst entscheiden - über ihn wird entschieden.
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