Oberstes US-Gericht erklärt Affirmative Action für rechtswidrig

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Oberstes US-Gericht erklärt Affirmative Action für rechtswidrig
Datum: 30.06.2023 - 10:26 Uhr

Seit den 1960er-Jahren gab es bei der Vergabe von Studienplätzen in den USA die Praxis der sogenannten »Affirmative Action«. Dabei galt, dass schwarze Studenten bei der Vergabe von Studienplätzen gegenüber ihren andersfarbigen Kommilitonen massiv bevorzugt wurden. Zwar gab es bereits vor und seit Beginn der Einführung massive Proteste gegen dieses Programm, dennoch wurde über 60 Jahre diese Vergabepolitik praktiziert. Jetzt ist damit Schluss. Der Supreme Court, das höchste US-Bundesgericht, hat diese Praxis jetzt als nicht im Einklang mit der Verfassung stehend erklärt.

In seinem Urteil hat der Oberste Gerichtshof der USA den Universitäten grundsätzlich untersagt, bei der Auswahl von Studienplatzbewerbern deren Hautfarbe zu berücksichtigen: »Der Student oder die Studentin muss auf Grundlage seiner oder ihrer Erfahrung als Individuum behandelt werden – nicht auf Grundlage von Rasse« (race -> Hautfarbe), schrieb Gerichtspräsident John Roberts zu dem Urteil.

Gegen die bisherige Praxis klagten unter anderem die Studentenorganisation Students for Fair Admissions (Studenten für faire Zulassungen), die namentlich gegen die private Elite-Universität Harvard und die staatliche University of North Carolina (UNC) vorgingen. Die Kläger argumentieren unter anderem, durch die insbesondere auf Afroamerikaner abzielenden Auswahlverfahren würden Bewerber mit asiatischen Wurzeln benachteiligt.

Die besonders schwarz-affine Biden-Administration zeigt sich enttäuscht über das Urteil, Biden selbst sagte in einer TV-Rede, er sei mit dem Urteil »überhaupt nicht einverstanden«.

Sven von Storch

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