Obdachlosen in Berliner U-Bahn angezündet - erstes Urteil gefällt

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Obdachlosen in Berliner U-Bahn angezündet - erstes Urteil gefällt
Datum: 17.05.2017 - 09:21 Uhr

Die Bande von sieben »Flüchtlingen« im Alter von angeblich 17 bis 21 Jahren hatte am Heiligen Abend des vergangenen Jahres nichts Besseres zu tun, als im U-Bahnhof Schönleinstraße einen auf einer Bank schlafenden Obdachlosen anzuzünden. Man habe, so die Aussagen eines der Angeklagten, den Mann nicht töten wollen; man wollte ihn »nur durch ein kleines Feuerchen aufschrecken«.

Gegen einen der Tatbeteiligten wurde in einer nicht-öffentlichen Sitzung bereits jetzt das Urteil gesprochen. Der angeblich 17-jährige Syrer hatte zugegeben, nicht geholfen zu haben, als er sah, wie sich das Feuer ausbreitete. Doch statt wegen versuchten Mordes oder zumindest wegen der versuchten fahrlässigen Tötung wurde er wegen unterlassener Hilfeleistung verurteilt. Das Strafmaß: zwei Wochen Jugendarrest. Und dieser sei bereits durch die Untersuchungshaft verbüßt. Jetzt soll er noch Freizeitarbeit ableisten. Das ist alles!

Dieser »Flüchtling« gehört zu einer Jugendbande, die einen schlafenden Obdachlosen in einer U-Bahnstation anzündet. Er stoppt die anderen nicht etwa in ihrem Ansinnen; er geht nicht aktiv gegen diesen Mordversuch vor. Juristisch steht zumindest die sukzessive Mittäterschaft im Raum. Und das heißt nichts anderes, als dass dieser »Syrer« im selben Umfang wie die anderen Bandenmitglieder zu behandeln ist.

Aber im Berlin der Gegenwart scheint die Unversehrtheit eines schlafenden Obdachlosen vor Gericht keinen Wert zu haben. Zumindest dann nicht, wenn der Täterkreis sich aus einer bestimmten Personengruppe rekrutiert.

Sven von Storch

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