Nur hoheitlich tätige Personen dürfen Ausnahmen von der Maskenpflicht kontrollieren
Nur hoheitlich tätige Personen dürfen Ausnahmen von der Maskenpflicht kontrollieren
Datum: 22.09.2020 - 12:35 Uhr
In den verganenen Wochen und Monaten haben sich jede Menge Beschäftigte im privaten Sektor dazu ermächtigt gefühlt, nach eigenem Gutdünken die Maskenpflicht zu prüfen respektive durchzusetzen. Sie nahmen sich das Recht heraus, die Befreiung von der Maskenpflicht selbst überprüfen zu wollen. Das ist nicht legal, sagt jetzt die Innensenatsverwaltung. Die Überprüfung einer solchen Befreiung stehe lediglich »hoheitlich tätigen Personen« wie zum Beispiel Polizisten zu. Erweitert werden dürfe diese Erlaubnis lediglich auf den Personenkreis derer, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehen, wie zum Beispiel Pflegekräfte oder Busfahrer. Personen aus der Privatwirtschaft sind in der Regel keine hoheitlich tätigen Personen. Sie dürfen die Vorlage der Befreiung nicht fordern.
Vielerorts jedoch haben sich genau solche Szenen abgespielt: Tankstellenpächter, Bäckereiangestellte und vor allem Supermarktmitarbeiter schwangen sich selbst zu ermächtigten Kontrolleuren auf und versagten nichtmaskierten potenziellen Kunden den Zutritt zu den Gechäftsräumen. Für ein solches Verhalten gibt es keine Rechtsgrundlage, die Infektionsschutzverordnung gebe ein solches Vorgehen nicht her, heißt es seitens der Berliner Innensenatsverwaltung.
Dieser Argumentation hat sich auch das bayrische Gesundheitsministerium voll umfänglich angeschlossen. Wer ein solches Attest hat, ist nicht verpflichtet, es einem Ladeninhaber vorzulegen, heißt es aus München.
Inwieweit ein vom Ladenbetreiber oder eines Mitarbeiters ausgesprochenes Betretungsverbot gegenüber einem nichtmaskierten potenziellen Kunden den Tatbestand der Diskriminierung erfüllt, soll noch geprüft werden. Im Zweifelsfall müsste die Polizei vor Ort den Fall klären, hat dazu der Bayrische Rundfunk in einem Beitrag geschrieben. Zumindest aber die selbsternannten Möchtegern-Wichtigtuer sind mit dieser Entscheidung erst einmal ausgebremst.
Ihnen hat der Artikel gefallen?
Bitte unterstützen Sie mit einer Spende unsere unabhängige Berichterstattung.
Für die Inhalte der Blogs und Kolumnen sind die jeweiligen Blogger verantwortlich. Die Beiträge der Blogger und Gastautoren geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion oder des Herausgebers wieder.


Add new comment