Neueste Masche_ Mitgliedschaft bei den Taliban als Fluchtgrund

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Neueste Masche_ Mitgliedschaft bei den Taliban als Fluchtgrund
Datum: 27.04.2017 - 09:53 Uhr

Der über lange Zeit erfolgreiche Trick mit der vorgeblichen Minderjährigkeit seitens der »Flüchtlinge« zieht nicht mehr. Zu oft hat sich in der Vergangenheit herausgestellt, dass die angeblichen 16- oder 17-jährigen bei genauerer Untersuchung mindestens 21 Jahre oder noch deutlich älter waren. Umfangreiche medizinische Überprüfungen in Dänemark oder anderen Ländern haben ergeben, dass die Quote bei den falschen Altersangaben weit über 50 Prozent lag. Die Merkel-Regierung allerdings verweigert weiterhin entsprechende umfassende Untersuchungen. Dennoch, um auch zukünftig auf der sicheren Seite zu sein, haben sich »Flüchtlinge« aus Afghanistan nun einen neuen Trick einfallen lassen. Sie wurden, so ihre Aussagen, als Minderjährige gezwungen, den Taliban beizutreten und sollten sie nun abgeschoben werden, so drohten ihnen in der Heimat Folter und Todesstrafe.

Von dieser neuen Masche berichten übereinstimmend die »Welt« und die »Bild« und beziehen sich dabei auf Meldungen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Aufgrund solcher Angaben könnten diese Personen in der Tat Asyl in Deutschland erlangen, heißt es dazu in der »Welt«. Allein das Vorliegen eines Ermittlungsverfahrens wegen einer Taliban-Mitgliedschaft sorgt für einen Abschiebestopp selbst bei ausreisepflichtigen, terrorverdächtigen Afghanen, heißt es dort weiter.

Zwar würde die Mitgliedschaft alleine nicht zu einem positiven Bescheid des Asylverfahrens führen, aber, so ein Sprecher des BAMF, könne bei drohenden Menschenrechtsverletzungen »im Einzelfall eine Schutzgewährung in Betracht kommen«.

Sven von Storch

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