Neue Zusammensetzung des Menschenrechtsrats ab 01. Januar
Neue Zusammensetzung des Menschenrechtsrats ab 01. Januar
Datum: 25.10.2019 - 11:02 Uhr
Die primäre Aufgabe des UN-Menschenrechtsrates ist laut seiner Resolution, als Hauptforum der Vereinten Nationen für den Dialog und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Menschenrechte zu dienen. Die UN-Mitgliedsstaaten sollen dabei unterstützt werden, ihre Menschenrechts-Verpflichtungen einzuhalten. Zudem gibt der Rat Empfehlungen an die UN-Vollversammlung bezüglich der Einhaltung des Völkerrechts weiter. Ganz besonders sollen Opfer von Menschenrechtsverletzungen geschützt werden respektive sollen solche Verletzungen verhütet oder verhindert werden.
Zu den elementaren Menschenrechten gehören Schutz vor Verfolgung, vor Folter oder Willkür des Staates. Auch Glaubens- und Meinungsfreiheit gehören zu diesen elementaren Menschenrechten, die Einhaltung dieser Rechte sind ein hehres Ziel.
In diesem Zusammenhang betrachtet wirkt doch die Wahl der zum 01. Januar neuen Mitgliedsstaaten im Menschenrechtsrat absurd an. Neben Namibia wurden aus Afrika auch der streng islamische Sudan(!), in welchem Menschenrechtsverletzungen gang und gäbe sind, sowie Libyen gewählt. Aus Westeuropa wurden die Niederlande und die wegen seines Zensurgesetzes von der UN-Menschenrechtskommission stark kritisierte Bundesrepublik Deutschland in das Gremium gewählt.
Um der Serie von Absurditäten aber die Krone aufzusetzen, wurde aus Südamerika das despotische Maduro-Regime in Venezuela in den UN-Menschenrechtsrat gewählt. Ausgerechnet Maduro, der seit Monaten mit Hilfe seiner Schergen die eigene Bevölkerung knechtet, verfolgt, einkerkert oder aus dem Land vertreibt, soll nun also ein Mitspracherecht bei der Definition zur Einhaltung von Menschenrechten erhalten.
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