Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) hat Bundestag passiert
Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) hat Bundestag passiert
Datum: 30.06.2017 - 12:46 Uhr
Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) musste sich im Hinblick auf sein Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) bereits einige Male öffentlich anzählen lassen. Sein Gesetzesentwurf sei nicht mit europäischen Recht vereinbar, hieß es. Er werfe sowohl datenschutzrechtliche wie auch rechtsstaatliche Bedenken auf und missachte die Gesetzeskompetenz der Länder. Besonders vernichtend war das Urteil des UN-Hochkommissariats für Menschenrechte: das NetzDG stehe im direkten Widerspruch zu den elementaren Menschenrechten. Es gefährde die Menschenrechte auf Meinungsfreiheit und Privatsphäre.
Trotz dieser Kritiken hat Maas unbeirrt an seinem Zensurgesetz festgehalten und es heute im Bundestag zur Abstimmung vorgelegt. Mit den Stimmen der Großen Koalition aus CDU, CSU und SPD hat das NetzDG das Parlament passiert.
Allerdings steht auch hier wie bei der Ehe für alle im Raum, dass das Maassche Vorhaben vom Bundesverfassungsgericht gekippt wird. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hatte bereits vor der Abstimmung ein Gutachten erstellt, wonach das Gesetz nicht im Einklang mit dem Grundgesetz stünde. Eine entsprechende Prüfung, eine sogenannte abstrakte Normenkontrolle gemäß Artikel 93 GG, soll bereits beim Bundesverfassungsgericht beantragt worden sein.
Einige Abgeordnete der Unionsparteien beraten derzeit darüber, ob sie eine entsprechende Normenkontrollprüfung auch hinsichtlich der Ehe für alle beim Bundesverfassungsgericht beantragen. Einfach ausgedrückt: der Bundestag macht heute den Weg für zwei Gesetze frei, die teilweise oder ganz dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland widersprechen. Ein Paradebeispiel für unsere Parlamentarier.
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