Nationaltürkische Schlägertruppe Osmanen Germania verboten
Nationaltürkische Schlägertruppe Osmanen Germania verboten
Datum: 10.07.2018 - 09:23 Uhr
Ein Motorradclub, kurz »MC« oder »BC«, kann sich, wie viele andere Verine in Deutschland auch, ins Vereinsregister eintragen lassen. Allerdings sollten sich die Aktivitäten eines solchen Klubs auch primär an seinem angegebenen Zweck ausrichten. Taubenzüchter sollten sich primär der Taubenzucht verschrieben haben, Fußballvereine sollten sich um den Fußballsport kümmern und Motorradklubs sollten logischerweise primär das Motorradfahren als Zweck verfolgen. So weit, so gut und gar nicht so schwer zu verstehen; sollte man meinen.
Der nationatürkische Motorradklub »Osmanen Germania« stand aber offensichtlich mit dem deutschen Vereinsrecht sowie etlichen anderen Gesetzen (Strafgesetzbuch, Betäubungsmittelgesetz und viele andere) auf dem Kriegsfuß. Ob mangelnde Sprachkenntnisse ausschlaggebend dafür sind ist bis dato nicht bekannt. Fest steht aber, dass die Osmanen sich eben nicht primär für die Förderung des Motorradfahrens eingesetzt sondern sich stattdessen auf ganz andere Tätigkeitsfelder spezialisiert haben.
Den Mitgliedern der nach Einschätzung des NRW-Innenministeriums, dort haben sie ihr Hauptverbreitungsgebiet, sehr eng mit der AKP und dem türkischen Despoten Erdogan verbundenen Schlägertruppe werden unter anderem versuchter Mord, Erpressung, Drogenhandel, Zwangsprostitution sowie Zuhälterei und Freiheitsberaubung vorgeworfen. Die Osmanen haben nachdrücklich belegt, so die Begründung des Verbots, dass von dem Verein »eine schwerwiegende Gefährdung für individuelle Rechtsgüter und die Allgemeinheit« ausgeht. Das Verbot sie die einzig richtige Konsequenz.
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