Nafri - Mythos und Definition

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Nafri - Mythos und Definition
Datum: 02.01.2017 - 09:56 Uhr

Der interne Sprachgebrauch der Polizei- und Sicherheitsbehörden unterwirft sich nicht immer der Zensur der politischen Korrektheit. Das ist keine neue Erkenntnis und hat bisher auch kaum für Anstoß gesorgt. Während man sich in den späten 1980er-Jahren in der Öffentlichkeit darum stritt, wie man die Personengruppe der Sinti und Roma korrekt ansprach (»Landfahrer«, »Personen mit häufig wechselndem Wohnsitz« etc.), wurden sie im Sprachgebrauch der Polizisten nach wie vor überwiegend mit dem traditionellen Begriff »Zigeuner« bezeichnet. Der empörte Aufschrei der Politiker blieb seinerzeit jedoch gänzlich aus.

Das verhält sich aktuell bei dem Begriff »Nafri« ganz anders. Politiker aus den Reihen der SPD, den Grünen und den Linken übertreffen sich geradezu dabei, der Polizei Rassismus wegen der Verwendung dieses Begriffes zu unterstellen. Er sei »in hohem Maße entmenschlichend«, wird zum Beispiel Christopher Lauer (SPD), Ex-Piraten-Politiker aus Berlin, in der Hamburger Morgenpost zitiert. Für die Grünen-Chefin Simone Peter ist der Begriff »völlig inakzeptabel« und sei eine »herabwürdigende Gruppenbezeichnung«.

Allerdings gibt es eine klare Definition des »Nafri«. Das Landeskriminalamt NRW hat in einem Dokument das »Phänomen Nafri« erläutert:

  • Tatverdächtige sind Angehörige eines NAFRI-Staates (Ägypten, Algerien, Libanon, Libyen, Marokko, Syrien, Tunesien)
  • Tatverdächtige sind meistens zwischen 15 und 25 Jahre alt (nach eigenen Angaben häufig minderjährig)
  • begangen werden insbesondere Raub-, Körperverletzungs-, BtM-, und Taschendiebstahlsdelikte (sogenanntes „Antanzen”)
  • Tatort meist belebte Innenstadtbereiche
Sven von Storch

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