Nachzugsverfahren für Flüchtlinge sollen wieder anlaufen

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Nachzugsverfahren für Flüchtlinge sollen wieder anlaufen
Datum: 14.07.2020 - 10:40 Uhr

Die Verfahren für den Nachzug von Familienangehörigen von »Flüchtlingen« sollen laut Bundesinnenminsterium wieder anlaufen. Im vergangenen März wurden sämtliche Nachzugsverfahren wegen der Ausbreitung des Corona-Virus pauschal ausgesetzt. Nun soll die Familienzusammenführung in begrenztem Umfang wieder möglich sein. Dabei hat die Merkel-Regierung die Corona-Krise doch noch gar nicht für beendet erklärt.

Das Flüchtlingshilfswerk UNHCR hat die Wiederaufnahme der Verfahren bereits entsprechend publiziert und weist darauf hin, dass Antragsteller, die sich bis März bereits in dem System registriert hatten und deren Anspruchsprüfung bereits lief, unter Einhaltung einer Monatsfrist wieder in die Verfahren einsteigen könnten.

In vielen deutschen Botschaften gelten zwar immer noch die Corona-Bestimmungen, die Zahl der Mitarbeiter für die Bearbeitung der Nachzugsverfahren sei entsprechend begrenzt, sagte dazu Frank Remus, der UNHCR-Repräsentant in Deutschland dem Deutschlandfunk. Sein Flüchtlingshilfswerk aber wolle diese Engpässe so gut es geht auffangen.

Andere Personengruppen, die von dem von der Merkel-Regierung verhängten Sperrmodus in der Verwaltung und der Adminstration betroffen sind, erhalten keine solche Unterstützung. Sie müssen darauf warten, dass die Corona-Krise höchstinstanzlich seitens der Regierung für beendet erklärt wird, bevor ihre wie auch immer gearteten Anträge dann endlich wieder bearbeitet werden können. Falls dabei dann Fristen abgelaufen sind, der hat schlicht und ergreifend Pech gehabt. Eine generelle Fristverlängerung wegen des Corona-Virus jedenfalls wurde bisher jedenfalls nicht eingeräumt.

Sven von Storch

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