Muslimische Handschlagsverweigerin gewinnt Diskriminierungsklage vor Gericht

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Muslimische Handschlagsverweigerin gewinnt Diskriminierungsklage vor Gericht
Datum: 17.08.2018 - 08:50 Uhr

Farah Alhajeh war zu einem Bewerbungsgespräch für eine ausgeschriebene Stelle im schwedischen Uppsala eingeladen. Der Gesprächsführer, ein Mann aus den oberen Etagen des Unternehmens, bot der Bewerberin, wie es in der westlichen, zivilisierten Welt Usus ist, zur Begrüßung die Hand dar. Farah Alhajeh aber verweigerte den Handschlag mit dem Hinweis darauf, dass ihr Glauben es nicht gestattete, körperlichen Kontakt mit einem Mann außerhalb der eigenen Familie zu haben.

Unmittelbar nach ihren Ausführungen war ihr Bewerbungsgespräch allerdings bereits zu Ende. Ihr wurde klar gemacht, dass man in dem Unternehmen durchaus die Besonderheiten der unterschiedlichsten Glaubensrichtungen berücksichtige. Aber im selben Maße wie auf diese Befindlichkeiten Rücksicht genommen werde, so erwarte man, dass auch die Regeln des zivilisierten Zusammenlebens von allen Angestellten befolgt werden. Der Handschlag gehöre nun einmal dazu. Mit diesen Worten geleite man Farah Alhajeh zum Fahrstuhl und komplimentierte sie hinaus.

Die verhinderte Übersetzerin fand sich ungerecht behandelt und brachte ihren Fall dem Antidiskriminierungsombudsmann zu Gehör. Der strengte eine Klage bei dem zuständigen Arbeitsgericht an und das sprach Farah Alhajeh jetzt 40.000 schwedische Kronen als Kompensation zu. Das vom Unternehmen angeführte Gleichbehandlungsrecht bei der Begrüßung sei nicht in gleichem Maße berücksichtigungswert wie die Glaubensrichtlinien der Klägerin, heißt es dazu in einem Bericht bei »SVT«. Der Klägerin sei ein Schaden entstanden, den das Unternehmen zu ersetzen habe.

Sven von Storch

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