Morgen stirbt die Meinungsfreiheit
Morgen stirbt die Meinungsfreiheit
Datum: 18.05.2017 - 11:06 Uhr
Der Name dieses neuen Gesetzes klingt an sich derart gestelzt, dass er fast schon harmlos erscheinen mag: »Neztwerkdurchsetzungsgesetz«, kurz NetzDG. Das klingt doch deutlich ungefährlicher als dereinst das Ermächtigungsgesetz, mit dem die demokratischen Strukturen durch einen gewissen Schnauzbartträger hinweg gewischt wurden. Die Notstandsgesetze aus dem Mai 1968 beschnitten die Bestimmungen des Grundgesetzes dermaßen, dass die politische Linke unter Führung der sogenannten »außerparlamentarischen Opposition« massiv gegen diesen Akt protestierte. Und auch das Zustandekommen des Kontaktsperregesetzes beim Kampf der Bundesregierung gegen die RAF im »heißen Herbst« 1977 steht im Nachlauf betrachtet nicht im Einklang mit dem Grundgesetz.
Exakt in diesem Kontext bewegt sich das von Justiziminster Heiko Maas (SPD) voran getriebene Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG). Mit diesem Gesetz soll eine legale Grundlage zur Schnüffelei in den sozialen Netzwerken geschaffen werden. Direkt oder mittelbar vom Justizministerium beauftragte Unternehmen, die sich selbst als Recherchezentrum bezeichnen oder hinter einer Stiftung verstecken, werden damit beauftragt, Berichte, Meinungen und Aussagen im Sinne des Ministers zu durchforsten. Abhören war gestern; zukünftig sitzen die IM an ihren Rechnern und lassen eine mit Schlüsselwörtern versehen Durchsuchungsroutine nach der anderen über die sozialen Netzwerke laufen. Und wehe, es findet sich ein Treffer. Dann muss der Betreiber dieses Netzwerkes ein Bußgeld in Höhe von 50 Millionen Euro befürchten.
Exakt über dieses Gesetz wird morgen im Bundestag von den Parlamentariern beraten. Nachzulesen ist der Gesetzesentwurf unter der Drucksache 18/12356, die bis gestern noch gar nicht vollständig einsehbar war. Wohl auch aus dem Grund, um den Parlamentariern den gesamten Umfang dieses Gesetzes schwer erkennbar zu machen. Dazu passt auch die Erfahrung, dass viele Parlamentarier, die morgen über dieses das Grundrecht auf Meinungsfreiheit beschneidende Gesetz beraten, überhaupt keine Ahnung vom Umfang und Inhalt dieses Gesetzes haben.
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