Migrant drohte ICE zu sprengen

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Migrant drohte ICE zu sprengen
Datum: 14.07.2020 - 12:26 Uhr

Wer ohne gültigen Fahrschein die Beförderungsleistung der Bahn in Anspruch nimmt, begeht die Straftat der Beförderungserschleichung nach §265a StGB. Das tat Mohammed T., 30-jähriger Franzose mit algerischem Migrationshintergrund, am 03. Juli, als er ohne gültigen Fahrausweis im ICE 802 von Berlin nach Hamburg angetroffen wurde. Mohammed T., dessen Vorstrafenregister in Frankreich einen beträchtlichen Umfang aufweist (Hehlerei, Körperverletzung, Einbruchsdiebstahl, Betrug, Unterschlagung, Sachbeschädigung und Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz ), tickte komplett aus und drohte damit, den Zug zu sprengen.

Der ICE wurde auf freier Strecke im brandenburgischen Friesack gestoppt, die 308 Passagiere mussten evakuiert werden und das GSG 9 musste Mohammed T. überwältigen. 59 Züge waren im Anschluss an diesem Einsatz verspätet, elf fielen komplett aus, 19 weitere mussten umgeleitet werden.

Mohammed T. wollte mit dieser Drohung seine begangene Straftat verbergen. Gefährliche Eingriffe in den Schienenverkehr werden gemäß der Tatbestandsmerkmale des § 315 StGB behandelt. Dort steht in Absatz 3 Satz 1 Halbsatz b wörtlich: »Auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr ist zu erkennen, wenn der Täter in der Absicht handelt, eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken.« Laut Definition handelt es sich wegen der Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr also um ein Verbrechen, nicht um ein Vergehen. Eine grundsätzliche Strafaussetzung (Bewährungsstrafe) nach § 56 StGB wäre also nicht möglich, Mohammed T. müsste nach juristischen Gesichtspunkten verurteilt werden und einfahren.

Aber nicht so beim Amtsgericht Nauen. Nicht nur, dass das Gericht weder die Drohung mit einem Sprengstoffanschlag bewertet, sie ignoriert auch vollkommen den gefährlichen Eingriff in den Schienenverkehr. Das Skandal-Urteil jenes Gerichts lautet: Mohammed T. marschiert mit einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 15 Euro wegen der Beförderungserschleichung aus dem Gericht.

Seit Mai wurde er schon sechs Mal von der Bundespolizei wegen Schwarzfahrens erwischt. Da wird Mohammed T. die 900 Euro Geldstrafe ganz sicher bezahlen. Garantiert!

Sven von Storch

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