Messerschwingender Merkel-Gast aus Syrien sticht zu und landet vor Gericht

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Messerschwingender Merkel-Gast aus Syrien sticht zu und landet vor Gericht
Datum: 06.07.2018 - 10:58 Uhr

Ausnahmsweise einmal wurde nicht ein deutsches junges Mädchen Opfer eines messerschwingenden Merkel-Gastes. Der damals 20-jährige Syrer, der zur Tatzeit in einer Flüchtlingsunterkunft in Plön untergebracht war und dort die Rund-um-Vollversorgung des deutschen Sozialsystems für »Flüchtlinge« in Anspruch nahm, war offenbar aber mit den finanziellen Zuwendungen nicht ausreichend zufrieden gestellt. Er verdingte sich zusätzlich als Drogendealer, sowohl in Plön wie auch in Kiel. Dort suchte er einen Landsmann auf, der ihm aus einem Handel noch 20 Euro schuldig war. Der säumige Syrer konnte oder wollte nicht zahlen, sodass der 20-Jährige nach offensichtlich landestypischer Art sein Messer zückte und seinem Geschäftspartner eine etwa acht Zentimeter lange Wunde am Hals verpasste. Das geschah vor etwa einem Jahr; das Gerichtsverfahren wurde jetzt vor dem Jugendgericht in Plön mit einem Urteil abgeschlossen.

Den Täter, gegen den zunächst wegen versuchten Mordes ermittelt wurde, traf die »ganze Härte« des Gerichts: er erhielt eine Verwarnung wegen gefährlicher Körperverletzung, hat sich die nächsten drei Monate permanenter Drogenkontrollen zu unterziehen, wird einige Beratungsgespräche zu absolvieren haben und soll, man höre und staune, vier Einheiten Fußballtraining an der Sportschule Malente bestreiten.

Das Urteil an sich erscheint schon wie blanker Hohn. Doch in diesem an Absurditäten nicht gerade armen Land geht es immer noch einen Schritt absurder. Die Verteidigung, die zuvor schon argumentiert hatte, der Messerstecher habe gegen seinen nachweislich unbewaffneten Kontrahenten in Notwehr gehandelt, wolle gegen das aus ihrer Sicht zu harte Urteil Rechtsmittel einlegen.

Sven von Storch

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