Merkels zweite große Schließung kommt am 4. November

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Merkels zweite große Schließung kommt am 4. November
Datum: 28.10.2020 - 09:21 Uhr

Die Freizügigkeit im Merkel-Deutschland wird am 4. November 2020 massiv eingeschränkt. Begründet auf die vom RKI-Institut veröffentlichen Zahlen der mit dem Corona-Virus neuinfizierten Menschen - eine von Fachmedizinern und anderen Experten höchst umstrittene Berechnungsgröße - wird Merkel die zweite große Freiheitsbeschneidung durchsetzen. Das sieht die Vorlage für die heutige Telefonkonferenz Merkels mit den Länderchefs vor. Diese Beschneidung der elementaren, im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland fest verankerten, Grundrechte greift bis in die innersten Elemente der Familie ein. Das Parlament wird zu diesen Grundrechtseinschränkungen NICHT gehört!

In Privatwohnungen respektive Privathaushalten sollen nach Merkels Willen nur Personen aus maximal zwei Haushalten zusammenkommen respektive Personen aus einem Haushalt und maximal zwei haushaltsferne Personen. Das Familienleben wird ohnehin voll von Merkels Bannstrahl getroffen. Denn bei Familienfeiern sollen nach dem Gusto der kinderlosen Merkel maximal 15 Teilnehmer zugelassen sein.

Auch das soziale Leben wird gegen Null heruntergefahren. Messen, Museen und Theater haben zu schließen, sonstige kulturelle Veranstaltungen werden abgesagt. Die Gastronomie wird mit weiter ausgedehnten Sperrstunden belegt, der Vereinssport wird ausgesetzt.

Über etliche andere Bereiche wird die Merkelsche Schließungswelle rollen. Das betrifft Betriebe mit körpernahen Dienstleistungen (Massagen, Physiotherapie, Friseure), Fitnessstudios, Saunen und Schwimmbäder genau wie gewerbliche Unterkunftsbetriebe (Hotels, Motels, Gasthöfe). Und damit das Land auch ganz sicher den Bach runter geht, verhängt Merkel die große Schließung für die Unternehmen des Einzelhandels, die nicht unbedingt notwendige Güter des täglichen Bedarfs anbieten.

 

 

Sven von Storch

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