Merkel-Regierung streicht Polygamieverbot aus Staatsangehörigkeitsgesetz

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Merkel-Regierung streicht Polygamieverbot aus Staatsangehörigkeitsgesetz
Datum: 06.05.2019 - 11:48 Uhr

In vielen arabischen und islamischen Ländern ist es im Jahr 2019 christlicher Zeitrechnung noch immer erlaubt, dass ein Mann mit mehreren Frauen gleichzeitig verheiratet sein darf. Im Christentum wird die Mehrehe weitgehend abgelehnt und gilt dort, wo sie noch praktiziert wird als archaisches Relikt aus der vorchristlichen Zeit. In einigen mittelöstlichen Gesellschaft gilt es mitunter sogar als Statussymbol, mehrere Frauen zu haben. Je mehr Frauen sich ein Mann »halten« oder »leisten« kann, um so höher ist sein soziales Ansehen. Im Islam wird der Begriff »meine Frau« nicht als Zusammengehörigkeits-Indikator sondern als Eigentumsdefinition verstanden.

Dennoch hat die Merkel-Regierung den Polygamie-Passus als Hemmschuh aus dem aktuellen Änderungsantrag zum Staatsangehörigkeitsgesetz gestrichen. Und das, obwohl die Ressortchefs der Bundesländer mit einem einstimmigen Beschluss das Bundesinnenministerium aufgefordert haben, die »Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse, insbesondere die Beachtung des Verbots der Viel- und Mehrehe« als Einbürgerungsvoraussetzung in der Änderung gesetzlich zu verankern. Doch genau das hat die Merkel-Regierung nicht getan.

Und sie setzt sogar noch einen drauf: Im aktuellen Gesetzentwurf der Merkel-Regierung fehlt auch der Passus, wonach eine geklärte Identität Voraussetzung für eine Einbürgerung sein muss. Das bedeutet in der Praxis, dass die mündlichen Aussagen zu Verwandtschaftsverhältnissen ausreichen, um die Staatsangehörigkeit zu beantragen.

Sven von Storch

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