Merkel-Regierung begeht fortlaufenden Bruch des Grundgesetzes

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Merkel-Regierung begeht fortlaufenden Bruch des Grundgesetzes
Datum: 21.06.2019 - 11:28 Uhr

Die Merkel-Regierung begeht einen fortlaufenden Bruch des Grundgesetzes. Das sagt Rupert Scholz, Staatsrechtler, CDU-Mitglied und ehemaliger Verteidigungsminister in einem Interview mit der Jungen Freiheit. »Der entscheidende Verfassungsbruch lag darin, daß die Bundesregierung seinerzeit unkontrolliert die Grenzen Deutschlands für eine ebenso unkontrollierte Einwanderung geöffnet hat«, so Scholz wörtlich.

Laut Artikel 16a des Grundgesetzes haben Menschen, die aus einem sicheren Drittstaat kommen, kein Anrecht auf Asyl in Deutschland. »Dieser Artikel wurde nicht nur 2015 massiv gebrochen – er wird es seitdem noch immer! Und damit auch das Dubliner Übereinkommen, das das gleiche besagt.«

Merkels Alleingang im September 2015 war für Scholz der »schwerste Verfassungsbruch in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland«. Diese Verfassungskrise hielte wie die Flüchtlingskrise bis heute an. Die von Merkel angeordnete Öffnung der Grenzen sei nicht mit dem Artikel 1 des Grundgesetzes, der Unantastbarkeit der Menschenwürde, zu rechtfertigen.

Das deutsche Grundgesetz gilt, so Scholz weiter, für die Menschen in Deutschland und sei kein weltweiter Wertmaßstab. Wer etwas anderes behauptet, begehe bewusst ein Stück Irreführung. Scholz befürchtet außerdem, dass die Integration der »Flüchtlinge« nicht gelingen kann. Ihre Zahl sei dafür jetzt schon zu groß.

Sven von Storch

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