Maskenpflicht bei Demonstrationen, aber nicht bei arabischen Autokorsos

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Maskenpflicht bei Demonstrationen, aber nicht bei arabischen Autokorsos
Datum: 01.09.2020 - 13:33 Uhr

Der Stachel der Niederlage sitzt bei Innensenator Geisel (SPD) und seinen Verbündeten im Berliner Senat offensichtlich sehr tief. Von drei Gerichten wurde ihr Versuch, das im Grundgesetz fest verankerte Grundrecht auf Versammlungsfreiheit auszuhebeln, vereitelt. Die Gruppe rund um Geisel wollte die Großkundgebung »Wir für das Grundgesetz« in Berlin verbieten, doch sowohl das Verwaltungsgericht wie auch das Oberverwaltungsgericht und letztinstanzlich auch das Bundesverfassungsgericht schmetterten das undemokratische Ansinnen Geisels ab.

Doch ganz im Stile eines schlechten Verlierers wollen sich Geisel und seine Genossen mit dieser dreifachen Schlappe nicht abgeben. Sie karten nach und verhängen für künftige Demonstrationen auf dem Boden Berlins eine Maskenpflicht. Diese Maskenpflicht gilt für alle Demonstrationen - fast alle, um genau zu sein. Denn Fahrraddemonstrationen (primäres Wählerklientel der Grünen) und Autokorsos, wie sie hinlänglich von arabischen oder türkischen Großfamilien bei Hochzeiten zelebriert werden, sind von der Maskenpflicht befreit.

Für Geisel und den Rot-Rot-Grünen Senat scheint festzustehen, dass das Corona-Virus hochintelligent sein muss. Denn es existiert deren Verständnis nach nur bei zu Fuß gehenden Demonstranten. Sind die Demonstranten aber mit dem Fahrrad unterwegs, macht das Corona-Virus eine Pause. Und bei Autokorsos natürlich erst recht. Auch, wenn in einem Fahrzeug vier oder mehr Personen auf engstem Raum zusammenhocken und der Mindestabstand von 1,50 Meter mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht eingehalten werden kann.

Sven von Storch

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