Maassches Zensurgesetz ausgebremst

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Maassches Zensurgesetz ausgebremst
Datum: 19.05.2017 - 12:14 Uhr

Der Bundesjustizminister hatte das NetzDG zu seinem Steckenpferd erklärt und wollte es unbedingt noch vor der heißen Wahlkampfphase vor der kommenden Bundestagswahl am 24. September durchpeitschen. Kritische Stimmen ließ er genau so an sich abprallen wie geäußerte verfassungsrechtliche Bedenken. Doch noch am gestrigen Abend kam das »Stop« für die Ambitionen des Heiko M. Im Schnellverfahren wurde die für heute anberaumte Beschlussfassung vom Tisch gefegt. Unter anderem wurden »zu starke Eingriffe in die Meinungsfreiheit« durch das NetzDG als Gründe angeführt.

Nun muss Maas sein Gesetz also mehrfach überarbeiten und nachbessern. So steht vor allem die Übertragung der Kontrollpflicht an die Betreiber der sozialen Netzwerke im Fokus der Kritik. Eine solche Aufgabe der Kontrolle dürfe nur an eine vom Staat selbst kontrollierte Instanz übertragen werden, heißt es unter anderem aus Unionskreisen.

Weiterhin würde der offene Meinungsaustausch im Netz durch das Maas-Gesetz gefährdet; doch gerade die im Grundgesetz verbrieften Rechte der Meinungsfreiheit müssen auch weiterhin im Netz zur Geltung kommen. Das NetzDG ließe in seiner jetzigen Form zu viele Fragen offen, anhand welcher Definitionen ein Beitrag gelöscht oder nicht gelöscht wird. Das NetzDG sei in seinen Begriffsbestimmungen viel zu schwammig.

Für Maas, der dieses Gesetz zu einem persönlichen Anliegen hochstilisiert hatte, ist diese im Schnellverfahren getroffene Entscheidung eine schallende Ohrfeige. Nun steht er im Regen.

Sven von Storch

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