Ludwigsburger Richterin erklärt Corona-Verordnung für verfassungswidrig
Ludwigsburger Richterin erklärt Corona-Verordnung für verfassungswidrig
Datum: 19.03.2021 - 09:19 Uhr
Es ist ein Fall, wie er aktuell in jeder deutschen Stadt sich ereignet haben könnte: übereifrige Staatsanwälte machen Jagd auf angebliche »Corona-Sünder«, also Menschen, die gegen die von Merkel und ihren Helfershelfern verhängten Corona-Auflagen verstoßen haben sollen. Diese Kategorie »Täter« ist ja auch um ein Vielfaches leichter zu greifen und zu belangen als Clan-Kriminelle, Terroristen aus dem Kreis der Koran-Anhänger oder Hass- und Hetzprediger.
Oftmals beugen sich auch Richter der vorgegebenen Richtlinie und verhängen entsprechende Urteile. Doch es gibt auch Ausnahmen, wie sich in Ludwigsburg gezeigt hat. Dort hat nämlich eine Richterin einen Angeklagten nicht nur von dem gegen ihn gemachten Vorwurf des Verstoßes gegen die Corona-Auflagen freigesprochen, sondern in ihrer Urteilsbegründung auch eine Art Generalabrechnung mit der Corona-Verordnung des Landes angeführt. Diese sei nämlich, so die Richterin, gleich in mehreren Punkten verfassungswidrig.
Erster und wichtigster Aspekt in der Begründung der Richterin sei, dass kein Parlament über die Auflagen entschieden habe. Das sei der elementarste Verstoß gegen die Verfassung, doch es gebe noch weitere Anhaltspunkte. Die Verbote seien viel zu weit gefasst worden ohne konkrete Orte zu nennen, an denen sie gelten. Darüber hinaus seien die Corona-Verordnungen in kurzer Zeit so oft und schnell abgeändert worden, dass man von niemandem erwarten könne zu wissen, welche Regeln an einem bestimmten Tag gegolten haben. All das habe »mit den Grundsätzen der Gefahrenabwehr nichts mehr gemein«, so die Richterin in ihrem Urteil. Und final sieht sie in dem Regelwerk einen viel zu starken Eingriff in die Grundrechte.
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