Linkextremisten planen Dauerblockaden in Berlin

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Linkextremisten planen Dauerblockaden in Berlin
Datum: 22.06.2022 - 10:48 Uhr

Am vergangenen Montag blockierten die Linksextremisten der »Letzten Generation« zum wiederholten Male die Zufahrten zu den Autobahnen in Berlin. Auch am gestrigen Dienstagmorgen blockierten die selbsternannten Klimaschützer wieder zahlreiche Zufahrten. An beiden Tagen kam es zu leichten Zusammenstößen zwischen den Extremisten und von diesen gefährlichen Eingriffen in den Straßenverkehr (§ 315 b StGB) überaus genervten Autofahrern. Nicht nur, dass es sich bei diesen Aktionen um per Definition des Strafgesetzbuches gemeingefährliche Straftaten handelt, mitunter werden so auch im Einsatz befindliche Einsatzswagen blockiert, die unterwegs sind, um Leib und Leben zu retten.

Geht es nach der Extremisten-Sprecherin Carla Hinrichs sollen die Blockaden der vergangenen Tage allerdings »erst der Anfang« sein. Im Sinne einer »Eskalationsstrategie« wollen die Linksextremisten um die Studienabbrecherin Hinrichs in Zukunft vermehrt vor allem in Berlin Straßen blockieren. Geplant seien, so Hinrichs, »dutzende Störaktionen zeitgleich an mehreren Stellen«. Ziel ist es, Scholz dazu zu nötigen, sich mit den Extremisten an einen Tisch zu setzen und von ihm eine Garantie abzupressen, dass in der Nordsee keine neuen Ölbohrungen vorgenommen werden.

Die Extremisten kleben sich bei ihren Aktionen auf der Straße fest und es bedarf eines enormen Aufwandes an Personal und Material, um sie von Ort und Stelle wegzubekommen. Einige Autofahrer sind von den  Aktionen derart genervt, dass sie das Eintreffen der Einsatzkräfte vor Ort nicht abwwarten, sondern die Regelung selbst in die Hand nehmen. Das reicht von Beschimpfungen über kräftige Ohrfeigen bis hin zum gezielten Wegschieben der Angeklebten mit dem eigenen Fahrzeug.

Die Berliner Justiz samt Innensenat fasst die Linksextremisten mit Samthandschuhen an. Statt Strafverfolgung gemäß den Vorgaben der entsprechenden Gesetze und Paragraphen, immerhin sieht der § 315 b StGB eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren vor, kommen die Täter in der Regel mit einer Ermahnung davon. Das schreckt selbstverständlich nicht ab, sondern lockt Nachahmer geradezu an.

Sven von Storch

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