Linientreue sächsische Polizisten wollen Abspielen der Nationalhymne unterbinden

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Linientreue sächsische Polizisten wollen Abspielen der Nationalhymne unterbinden
Datum: 25.10.2022 - 09:43 Uhr

Anders als in anderen Ländern (zum Beispiel Frankreich) ist die deutsche Nationalhymne NICHT im Grundgesetz verankert. Das hat auch damit etwas zu tun, dass theoretisch alle drei Strophen des von August Heinrich Hoffmann von Fallersleben getexteten »Lied der Deutschen« auch heute noch gesungen werden könnten respektive dürften. Weil aber die Realitäten heute andere sind als 1841, als Fallersleben im Exil auf Helgoland (gehörte damals zum britischen Imperium) den Text schrieb, spielt und singt man seit den 1950er-Jahren die dritte Strophe als Nationalhymne.

Ganz problemlos verlief dieser Übergang allerdings nicht. 1953 war Adenauer bei einem Staatsbesuch mit einem »Heidewitzka, Herr Kapitän« als Hyymne empfangen worden. Als nach der Übergabe des Fußball-Weltpokals an Fritz Walter am 4. Juli 1954 im Berner Wankdorfstadion die deutsche Hymne ertönte, sangen die rund 30.000 deutschen Fans vor Ort lautstark die erste Strophe des Liedes.

Heute gilt die dritte Strophe als offizielle Nationalhymne Deutschlands. Sie zu spielen und sie zu singen steht jedermann frei. Sie zu verunstalten oder zu verhohnepiepeln steht gemäß §90a StGB unter Strafe.

Links getrimmte Parteien, Vereine und Verbände spielen die Hymne nicht; ihnen fehlt offensichtlich der Zugang. Aber bei Veranstaltungen von patriotischen Parteien, Vereinen, Gruppen, Verbänden und Institutionen gehört das gemeinsame Abspielen und Singen der Nationalhymne dazu. Dieses gemeinsame Erlebnis rundet die Veranstaltung ab.

Dass sich einige Polizisten eines deutschen Bundeslandes erdreisten, wie am vergangenen Wochenende in Leipzig, das Abspielen der deutschen Nationalhymne unterbinden zu wollen, offenbart deren tiefsitzenden Demokratiedefizite. Ideologisch auf Linie gebracht, indoktriniert bis zum Anschlag - da bleibt eben kaum noch Raum für die elementaren Kenntnisse von Grundgesetz und freiheitlich-demokratischer Grundordnung.

Hier der Beleg.

Sven von Storch

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