Leichtfertiger Umgang mit Notstandsszenarien ist fragwürdig
Leichtfertiger Umgang mit Notstandsszenarien ist fragwürdig
Datum: 27.06.2019 - 09:52 Uhr
Der Notstand ist in Deutschland lediglich im Strafgesetzbuch (StGB) klar definiert und gilt als Rechtfertigungsgrund für eine etwaige Gesetzesverletzung. Ansonsten aber gibt es für den Notstand keine allgemeingültigen Begriffsbestimmungen. Das gilt auch und insbesondere für den Klimanotstand. Daher kann jeder Bürgermeister einer Hundert-Seelen-Gemeinde nach Lust und Laune den Klimanotstand für sein Dorf ausrufen. Weil das derzeit so unendlich populär ist, machen auch jede Menge dieser Dorfbürgermeister davon Gebrauch. So kommen sie endlich einmal in die Medien und vielleicht sogar ins Fernsehen.
Unschön daran ist aber, dass so die Tragweite und Bedeutung des Notstandes unendlich verwässert wird. Als in den späten 1960ern die damals regierende große Koalition die Notstandsgesetze verabschiedeten, um den von massiver Gewalt begleiteten Kundgebungen der APO zu begegnen, war der Aufschrei im politisch linken Spektrum groß.
Ein Notstand, der sich einer strengen Definition, einer engen Zeitbegrenzung und klaren Vorgaben, wie in der Ausnahmesituation zu verfahren sei, entzieht, birgt immer das Potenzial in sich, demokratische Legitimationen auszuhebeln und partikulare Machtinteressen zu bedienen, heißt es dazu in einem Beitrag der NZZ.
Der Klimanotstand verliert als dauerhaft proklamierter Ausnahmezustand jegliche unmittelbare Relevanz zu der Umweltproblematik. Schlimmer noch - er führt zu der absurden Situation, dass Menschen, die ihre afrikanische Heimat aufgrund der dort herrschenden schlechten Umweltbedingungen (sogenannte Klimaflüchtlinge) verlassen, um nach Europa und vor allem Deutschland zu gelangen; in ein Land, in dem permanent der Klimanotstand herrscht.
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