Lauterbach-Anzeige gegen Beatrix von Storch wird zum Rohrkrepierer
Lauterbach-Anzeige gegen Beatrix von Storch wird zum Rohrkrepierer
Datum: 15.11.2022 - 10:00 Uhr
Eine Beleidigung ist laut Bestimmungen des deutschen Strafgesetzbuches (StGB) eine sogenannte »subjektive Tat«. Das heißt einfach ausgedrückt, dass nicht jede Äußerung, die vom Empfänger als eine Beleidigung aufgefasst wird, auch eine solche ist. Im vergangenen September fühlte sich das »Ein-Mann-Panik-Orchester« (Zitat eines deutschen Comedians) Lauterbach von der stellvertretenden Bundessprecherin der AfD, Beatrix von Storch, beleidigt. Sie soll, so klabauterte Panik-Kalle, ihm im Bundestag einen Vogel gezeigt und ihn als »völlig irre« bezeichnet haben. Also stellte er Strafanzeige.
Die Staatsanwaltsschaft Berlin hat jetzt erklärt, dass sie kein Ermittlungsverfahren gegen Beatrix von Storch einleiten werde. Es lege laut den Ermittlungsbehörden »keine verfolgbare Straftat vor«, heißt es in dem Schreiben.
Auf ihrem Twitter-Account kommentierte Beatrix von Storch die Entscheidung der Staatsanwaltschaft: »Eigentlich etwas schade: die Staatsanwaltschaft will auf Lauterbachs Anzeige wegen Beleidigung gegen mich nicht ermitteln und hat das Verfahren eingestellt.« Und fragt: »Ob das jetzt auch alle berichten werden?«
Der Panik-Minister hatte sein Vorgehen wegen der gefühlten Beleidigung selbst offensiv auf Twitter publiziert und dort selbst mit ungerechtfertigten Angriffen und haltlosen Vorwürfen zu begründen versucht. Er schwafelte von »immer wieder Beleidigungen und Bedrohungen durch Mitglieder und Abgeordnete« der AfD. Konkrete Beweise für seine kruden Behauptungen konnte er allerdings nicht beifügen. Wohl nicht zuletzt deshalb hat die Staatsanwaltschaft das Verfahren eingestampft.
Lauterbachs Anzeige ist ein Rohrkrepierer. Neben dem »Panik-Minister« mutiert er nun offensichtlich auch noch zur »beleidigten Leberwurst«.
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