Laut Europäischem Gerichtshof darf Mohammed nicht als pädophil bezeichnet werden
Laut Europäischem Gerichtshof darf Mohammed nicht als pädophil bezeichnet werden
Datum: 26.10.2018 - 10:54 Uhr
Mohammed gilt im Islam als Prophet, als Religionsgründer, als derjenige, der die Richtlinien der angeblichen Religionsausübung festgelegt hat. Neben den etlichen Passagen der Gewalt-, Mord- und Tötungsaufrufe in den vielen Suren des Koran, der Grudnlage dieser angeblichen »Religion des Friedens«, finden sich auch ein paar weitere, sehr persönliche Aspekte über das Leben, das Tun und das Wirken dieses Propheten.
So steht in einigen Abschnitten geschrieben, dass Aisha bint Abi Bakr die jüngste der zehn(!) Frauen Mohammeds war. Er nahm sie in sein Haus auf, als sie sechs Jahre alt war und vollzog mit ihr die Ehe, als das Mädchen gerade einmal neun Jahre alt geworden ist. Modifizierte Textpassagen machen Aisha bei beiden entscheidenden Gegebenheiten bis zu drei Jahre älter. Dennoch bleibt es dabei, dass Mohammed sich eine höchstens Zwölfjährige sexuell gefügig machte. Unter den heute geltenden moralischen und gesellschaftlichen Werte in einer zivilisierten Welt gilt das als sexueller Kindesmissbrauch, also Pädophilie.
Doch laut einem Wiener Gericht und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte darf man das so nicht sagen. Die Äußerung, dass Mohammed ein Pädophiler gewesen ist, bedrohte den religiösen Frieden, heißt es in beiden Urteilen. Dass die Fakten selbst im Koran niedergeschrieben und für Jedermann nachzulesen sind, interessierte die Richter nicht. Folgte man der Begründung der Richter stellt sogar der Koran selbst eine Gefährdung des religiösen Friedens dar - denn dort steht es schließlich schwarz auf weiß geschrieben. Aber von einem Verbot des Korans ist bis dato nichts bekannt.
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